Differierende Chargenbezeichnungen

Hin und wieder erhalten wir Meldungen zu differierenden Chargenbezeichnungen auf Umkarton und Blister derselben Arzneimittelpackung: Die Chargenbezeichnung auf der äußeren Verpackung ist um ein bis zwei Stellen länger als diejenige auf der primärverpackten Ware (Blister). Meist ist diese Deklaration nicht zu beanstanden.

Mehrere Hersteller gehen wie folgt vor: Bei der Herstellung wird zunächst die Bulkware mit einer Chargennummer gekennzeichnet. Da eine Bulkcharge in Teilmengen zu verschiedenen Packungsgrößen abgefüllt werden kann, wird der Prozess des Verpackens mit weiteren Ziffern und/oder Buchstaben versehen. Diese werden an die Chargennummer der Bulkware angehängt. Die so verlängerte Chargenbezeichnung wird auf dem Umkarton angegeben.

PZ 50/08