Dopaminagonisten

Die europäischen Arzneimittelbehörden, darunter das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), halten es für erforderlich, in die Produktinformationen von Arzneimitteln, die dopaminagonistisch wirken, zusätzliche unerwünschte Wirkungen aufzunehmen. Die Maßnahme gilt für Apomorphin, Bromocriptin, Cabergolin, Dihydroergocryptin, Levodopa, Lisurid, Pergolid, Piribedil, Pramipexol, Quinagolid, Ropinirol und Rotigotin in allen Indikationen (Morbus Parkinson, Restless-Legs-Syndrom, endokrine Störungen).

In Zusammenhang mit der Anwendung von Dopamin-Agonisten wurden

  • gesteigerte Libido und Hypersexualität,
  • pathologisches Spielen (Spielsucht) sowie
  • bei Cabergolin und Pergolid Fibrosen und Herzklappenveränderungen

beobachtet, die künftig angeführt werden sollen. Die betroffenen Hersteller haben bis zum 30. November 2006 Gelegenheit, zu den vorgesehenen Maßnahmen Stellung zu nehmen.

PZ 47/06