EFSA prüft Neubewertung von Noni-Säften
Auf seiner Homepage informiert das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) über eine mögliche Leberschädigung durch Noni-Säfte. Noni-Saft wird aus der Frucht von Morinda citrifolia L., Rubiaceae, gewonnen. In den Regionen, in denen die Pflanze heimisch ist, werden bestimmte Pflanzenteile traditionell als Heilmittel verwendet. In der Europäischen Union gelten Noni-Säfte als neuartige Lebensmittel. Ihre Vermarktung wurde dem Erstanbieter durch die Europäische Kommission 2003 genehmigt. Der Wissenschaftliche Lebensmittelausschuss der Kommission war zuvor zu dem Ergebnis gekommen, dass gesundheitliche Risiken beim Verzehr von Noni-Saft in den vom Antragsteller empfohlenen Mengen nicht zu erwarten seien (siehe Pharm. Ztg. Nr. 40 vom 2. Oktober 2003, Seite 6). Gleichzeitig wies der Ausschuss aber darauf hin, dass besondere gesundheitsfördernde Wirkungen wissenschaftlich nicht belegt sind.
In zwei kürzlich erschienenen wissenschaftlichen Veröffentlichungen wurden drei Fälle von akuter Hepatitis beschrieben, bei denen ein Zusammenhang mit dem Verzehr von Noni-Säften bestehen könnte. Ein Fall wurde aus Deutschland gemeldet. Derzeit prüft die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA), ob auf Grund dieser Fälle eine Neubewertung von Noni-Saft erforderlich ist.
Besonders im Internet, aber zum Teil auch im normalen Handel, werden Noni-Säfte mit vielen gesundheitlichen Wirkungen beworben, so bei Bluthochdruck, Arthritis und Krebs. Lebensmittel mit irreführenden Aussagen zu bewerben, zum Beispiel durch Angabe von Wirkungen, die das Lebensmittel nicht besitzt, ist rechtswidrig. Darüber hinaus dürfen Lebensmittel nicht zur Vorbeugung, Behandlung oder Heilung von Krankheiten beworben werden.
Die Zulassung als neuartiges Lebensmittel ist bisher auf Noni-Säfte beschränkt. Über das Internet werden jedoch viele verschiedenartige Noni-Erzeugnisse angeboten, wie Extrakte aus Noni-Früchten, Kapseln, Noni-Blätter und Noni-Tees. Diese Produkte sind weder amtlicherseits gesundheitlich bewertet noch von der Kommission zugelassen. Sie befinden sich deshalb unrechtmäßig auf dem europäischen Markt.
PZ 14/06