Einseitige Erblindung nach Vardenafil (Levitra®)

Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist am 29. September 2006 auf eine einseitige Erblindung bei einem 68-jährigen Patienten nach sporadischer, fünfmaliger Einnahme von Vardenafil (Levitra®) hin.

Der Patient wies eine Hypercholesterinämie von 375 mg/dl und einen erhöhten Lipoprotein (a)-Wert von 77 mg/dl (Normalwert < 30 mg/dl) auf. Der Zigarettenkonsum lag nach Angaben des Patienten bei fünf Zigaretten täglich. Übergewicht oder Diabetes mellitus lagen nicht vor. Eine Komedikation mit dem Antimykotikum Terbinafin (Lamisil®) wurde nicht als ursächlich im Sinne einer Wechselwirkung angesehen.

Als auslösende Ursache für die Erblindung wurde ein Verschluss der die Aderhaut des Auges versorgenden kurzen hinteren Ziliararterien oder ein Verschluss der zentralen Netzhautvene vermutet. Der Verschluss blieb trotz Heparinisierung bestehen. In der gemeinsamen Datenbank von AkdÄ und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) sind sechs Meldungen erfasst, die unerwünschte Wirkungen von Vardenafil auf das Auge betreffen. Hierunter fallen eine weitere ?Erblindung?, ?Netzhautarterienverschluss? und ?Sehschärfenminderung?. In der Fachinformation werden zwar visuelle Störungen, wie Farbensehen, abnorm helles Sehen, Konjunktivitis und Anstieg des Augeninnendruckes genannt, nicht jedoch Sehverlust oder Erblindung.

Die amerikanische Food and Drug Administration (FDA) warnte nach einigen Fällen von einseitigem plötzlichem Sehverlust vor einer vorderen ischämischen Optikopathie und wies die Patienten an, die Einnahme bei der entsprechenden Symptomatik sofort zu beenden. Als Risikofaktoren gelten Hypertonie, Diabetes mellitus, Herzerkrankungen, Hyperlipidämie und Rauchen.

Die AkdÄ weist besonders darauf hin, dass Phosphodiesterase-5 Hemmer oft ohne Kenntnis des Arztes eingenommen werden und deshalb bei plötzlich auftretenden Sehstörungen gezielt nach der Einnahme gefragt werden sollte.

Die AMK teilt ergänzend mit, dass Phosphodiesterase-5 Hemmer über Versandapotheken außerhalb der EU beschafft werden, ohne dass eine Verschreibung eines Arztes aus einem der Mitgliedsstaaten der EU vorliegt.

PZ 41/06