Einzelimport von Oxuvar ad us. vet nicht zulässig

Von Imkern wurden mehrfach Bestellungen von Oxuvar® ad us. vet. in Apotheken vorgenommen. Bei dem in der Schweiz zugelassenen Oxuvar® handelt es sich um eine Oxalsäure/Zuckerwasserlösung zur Verfütterung an Bienenvölker, die zur Bekämpfung der Varroa-Milbe eingesetzt wird.

Ein Einzelimport aus der Schweiz durch Apotheken ist nach §73 AMG, Absatz 3 nicht zulässig, da es sich bei Oxuvar® um ein Arzneimittel handelt, dass zur Anwendung bei Tieren bestimmt ist, die der Gewinnung von Lebensmitteln dienen und die Schweiz weder Mitgliedsstaat der EU, noch Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum ist.

Eine sachliche Notwendigkeit zum Import bestünde ohnehin nicht, da eine Standardzulassung für Oxalsäuredihydratlösung 3,5 % (m/V) ad us. vet. mittlerweile verfügbar ist (Elfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über Standardzulassungen von Arzneimitteln vom 19. Oktober 2006; in: Bundesgesetzblatt 2006, Teil 1, Nr. 48, 26. Oktober 2006).

PZ 47/06