EU-Pharmapaket: ABDA bittet Bundesregierung um Unterstützung

Vor der Anhörung des designierten EU-Gesundheitskommissars im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments am 6. November 2024 appelliert die ABDA an die Bundesregierung, zusätzliche Belastungen für die Apotheken bei der Novellierung des europäischen Arzneimittelrechts zu verhindern. In einem Schreiben an das Bundesgesundheitsministerium übermittelt die ABDA den kürzlich gefassten Beschluss "Novellierung des europäischen Arzneimittelrechts" des Deutschen Apothekertages und verbindet damit die Bitte, das Anliegen der Apothekerschaft im Rahmen der Verhandlungen in Brüssel zu unterstützen.

Die Hauptversammlung des diesjährigen Deutschen Apothekertages (DAT) im Oktober 2024 in München hatte sich mit dem aktuellen Verhandlungsstand zum EU-Pharmapaket befasst und dabei insbesondere die umfangreichen Änderungsanträge des Europäischen Parlaments aus dessen erster Lesung in den Blick genommen. Die Bundesregierung vertritt den EU-Mitgliedsstaat Deutschland im Ministerrat, der wiederum an den so genannten Trilogverhandlungen zwischen Parlament, Rat und Kommission beteiligt ist.

Laut DAT-Beschluss soll im EU-Pharmapaket die bewährte Defekturherstellung nicht eingeschränkt werden dürfen. Ebenso darf eine Einführung elektronischer Packungsbeilagen keinen Zusatzaufwand für Apotheken bedeuten. Die Apothekerschaft unterstützt die vielfältigen Ansätze zur Bekämpfung von Lieferengpässen, spricht sich aber gegen überbordende Meldepflichten für Apotheken und gegen eine Ausweitung der securPharm-Codierung auf OTC-Arzneimittel aus. Weiterhin unterstützt sie Überlegungen, moderne Formen der Arzneimittelwerbung über soziale Medien zu regulieren.

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