exspot® für Hunde verschreibungspflichtig – nicht bei Katzen anwenden

Im Januar 2010 hatten wir darüber informiert, dass Permethrin zur Anwendung beim Hund verschreibungspflichtig wurde (siehe Pharm. Ztg. Nr. 1 vom 7. Januar 2010, Seite 119), weil dieses häufig entgegen der Zulassung bei Katzen angewendet wurde. Pyrethroide sind für Katzen hochtoxisch; in den AMK-Nachrichten wurde mehrfach darauf aufmerksam gemacht (z. B. Pharm. Ztg. Nr. 21 vom 24. Mai 2007, Seite 107). Die Firma Intervet Deutschland GmbH bittet nun um folgende Veröffentlichung:

 „Das Produkt exspot® 1 ml und exspot® 2 ml Lösung zum Auftragen auf die Haut für Hunde (Permethrin) ist für die Bekämpfung (Repellenz/Prävention und Behandlung) von Flöhen (Ctenocephalides canis, Ctenocephalides felis), und Zecken (Rhipicephalus sanguineus, Ixodes ricinus) sowie zur Bekämpfung (Anti-Feeding-Effekt und Abtötung) von Schmetterlingsmücken (Phlebotomus perniciosus) des Hundes zugelassen. Das Produkt ist nicht für Katzen zugelassen.

Seit 1. Januar 2010 ist exspot®  der Verschreibungspflicht unterstellt, weil die Anwendung hochkonzentrierter Permethrin-haltiger Spot-on Präparate wie exspot®, die für den Hund zugelassen sind, bei Fehlanwendung an Katzen für diese ein hohes Risiko darstellt. Katzen sind aufgrund der speziestypischen Glukuronidierungsschwäche nicht in der Lage, den Wirkstoff Permethrin in hohen Dosen zu metabolisieren; schwerwiegende Vergiftungen mit zentralnervöser Symptomatik sind die Folge. Es handelt sich bei solchen Katzen um Notfallpatienten, die unverzüglich tierärztlich symptomatisch versorgt werden müssen. Ein spezielles Antidot existiert nicht. Rasch durchgeführte Gegenmaßnahmen helfen meist, die Fehlbehandlung bei Katzen zu korrigieren, dennoch kann es in Extremfällen auch zu letalem Ausgang kommen. Daher hat der entsprechende Sachverständigenausschuss die Unterstellung aller Permethrin-haltigen Spot-on-Präparate unter die Verschreibungspflicht empfohlen. Dies wurde zum 1. Januar 2010 umgesetzt.

Auf dem deutschen Markt befinden sich noch Chargen des Produktes exspot® 1 ml und 2 ml, die mit dem Abgabestatus „Apothekenpflichtig“ gekennzeichnet sind. Entsprechend ist eine Abgabe dieses Arzneimittels nur noch gegen Vorlage einer gültigen tierärztlichen Verordnung möglich. Diese Chargen werden nicht zurückgenommen. Für Rückfragen steht Ihnen die Intervet Deutschland GmbH, Feldstrasse 1A, 85716 Unterschleißheim, unter der Telefonnummer 089 31006 412 zur Verfügung.“ PZ 14/11