Flunitrazepam 1 mg Tabletten ab 1. November 2011 BtM-pflichtig

Am 18. Mai 2011 traten Änderungen in den Anlagen I, II und III des Betäubungsmittelgesetzes und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung in Kraft (siehe Pharm. Ztg. Nr. 21 vom 26. Mai 2011, Seiten 104-105 und 129). Bei Flunitrazepam wurden in Anlage III die ausgenommenen Zubereitungen mit 1 mg Wirkstoff pro Einzeldosis gestrichen. Betroffen hiervon sind Rohypnol® 1 mg Roche Tabletten, einige Reimporte und Generika. Für diese Änderung galt eine Übergangsfrist bis zum 1. November 2011. Daher müssen nun ab diesem Datum alle Flunitrazepam-haltigen Arzneimittel auf Betäubungsmittelrezepten verordnet werden. PZ 43/11

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