Häufige Reklamationen zu Asthmasprays
In der letzten Zeit haben Apotheken vermehrt Dosieraerosole und Pulverinhalatoren bei der AMK-Geschäftsstelle beanstandet. Die AMK möchte daher auf folgende Sachverhalte hinweisen: Reinigung von Dosieraerosolen und Pulverinhalatoren:
Bei vielen eingesandten Dosieraerosolen und Pulverinhalatoren waren die Ventilstifte und Bohrungen der Mundstücke durch verklebte Pulverrückstände verstopft. Nach Entfernung der Rückstände funktionierten diese einwandfrei. Dosieraerosole und Pulverinhalatoren müssen regelmäßig gereinigt werden. Die Häufigkeit und die Art der Reinigung ist abhängig vom jeweiligen Gerätetyp und im Detail in der Gebrauchs- beziehungsweise Fachinformation beschrieben. Inhalierte Menge bei Pulverinhalatoren:
Häufig wurde beanstandet, dass die Patienten die Inhalation des Pulvers durch Schmecken oder Riechen nicht feststellen konnten. Die inhalierten Mengen liegen im Bereich weniger Mikrogramm. Sie sind so gering, dass sie organoleptisch nicht wahrgenommen werden können. Ermitteln des Füllungsgrades von Dosieraerosolen und Pulverinhalatoren:
• Alle Pulverinhalatoren sind mit einem Zählwerk zur Ermittlung des Füllungsgrads ausgestattet. Hier ist zu beachten, dass manche Zählwerke den Füllungsgrad in Zehnerschritten bestimmen. Ein Zählwerk, das nicht jede Inhalation anzeigt, weist also nicht auf ein fehlerhaftes Gerät hin. Schüttelgeräusche können auch dann noch zu hören sein, wenn der Pulverinhalator bereits leer ist. Diese Schüttelgeräusche stammen vom Trocknungsmittel. Sie sind nicht geeignet, den Füllungsgrad zu bestimmen. Der Füllungsgrad eines Pulverinhalators kann nicht durch Differenzwägung ermittelt werden: Wirkstoff- und Trägermengen sind dafür zu gering.
• Einige Dosieraerosole sind mit Zählwerken ausgestattet, einige können mit Zählwerken nachgerüstet werden. Steht kein Zählwerk zur Verfügung, kann der Füllungsgrads des Dosieraerosols durch Differenzwägung (mit einer Analysenwaage) abgeschätzt werden. Der häufig propagierte Schwimmtest zeigt sehr große Ungenauigkeiten und ist nicht geeignet den Füllungsgrad eines Dosieraerosols hinreichend genau zu bestimmen; er galt zudem nur approximativ für FCKW-haltige Dosieraerosole, die nicht mehr im Handel sind. Auch über das Zischgeräusch kann nicht auf den Füllungsgrad eines Dosieraerosols geschlossen werden. Die AMK bittet die Kolleginnen und Kollegen in den Apotheken, die Patienten bei der Abgabe von Dosieraerosolen und Pulverinhalatoren, über deren produktspezifische Eigenschaften, die Art der Anwendung und die Häufigkeit der Reinigung zu informieren. Auf der Homepage der ABDA (https://www.abda.de/themen/arzneimitteltherapiesicherheit/weitere-kooperationen-apotheker/arzt/kooperation-asthma/) stehen zudem Arbeitsmaterialien (Standardarbeitsanweisung (SOP) Inhalationstechnik, Ergänzende Information zur Inhalationstechnik, Checkliste Inhalation) zum Download zur Verfügung. Mit diesen Arbeitsmaterialien kann - gemeinsam mit dem Patienten - die Anwendung von Dosieraerosolen und Pulverinhalatoren bewertet und dokumentiert werden. Fehler bei der Inhalation können so erkannt und zukünftig vermieden werden.
PZ 10/11