Häufige Reklamationen zu Inhalatoren
Auf Grund der hohen Zahl von Einsendungen beanstandeter Inhalatoren aus Apotheken weist die AMK auf die folgenden wichtigen Punkte hin:
- Inhalatoren sind trotz detailierter Gebrauchsinformationen bei der Abgabe erklärungsbedürftige Fertigarzneimittel.
- Oftmals sind lediglich die Ventilstifte und Bohrungen der Mundstücke bei den eingesandten Inhalatoren durch verklebte Pulverrückstände verstopft. Nach Entfernung der Rückstände funktionieren viele Inhalatoren wieder einwandfrei.
- Die Patienten sind darauf hinzuweisen, dass sie nicht in das Gerät ausatmen, da die feuchte Atemluft zu einem Verkleben des pulverförmigen Trägers führt.
- Inhalatoren lösen in Abhängigkeit vom Atemzugvolumen aus. Daher müssen die Lippen das Mundstück fest umschließen.
- Häufig wird moniert, der Patient habe die Inhalation des Pulvers durch Schmecken oder Riechen gar nicht feststellen können. Hier ist der Patient über die geringen inhalierten Mengen im Bereich weniger Mikrogramm aufzuklären, die organoleptisch nicht wahrgenommen werden können.
- Auf Grund dieser geringen Wirkstoff- und Trägermengen kann auch der Füllungsgrad eines Inhalators nicht durch Differenzwägung in der Apotheke ermittelt werden.
- Viele Zählwerke funktionieren in Zehnerschritten. Daher bedeutet ein momentan sich nicht bewegendes Zählwerk nicht unbedingt den Funktionsverlust des Gerätes.
- Auch wenn das Zählwerk einen leeren Inhalator anzeigt, können Schüttelgeräusche weiterhin einen Füllungsgrad vortäuschen. Diese Schüttelgeräusche sind für eine Aussage über den Füllungsgrad mit Wirkstoff belanglos. Sie stammen vom Trocknungsmittel.
Die AMK empfiehlt daher die Patienten bei der Abgabe von Inhalatoren unbedingt über deren produktspezifische Eigenschaften, Handhabung und Reinigung zu informieren.
PZ 26/06