Leitlinie zur "Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken" überarbeitet

Die Leitlinie zur Qualitätssicherung und der dazugehörige Kommentar zum Thema "Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken" wurden aktualisiert. Damit ist die Leitlinie auf dem aktuellen Stand für die anstehende Impfsaison. Die Dokumente wurden durch den Vorstand der Bundesapothekerkammer am 21. August 2024 verabschiedet.

Die wesentliche Änderung in den Dokumenten betrifft den Meldeweg der durchgeführten Impfung. Die Daten, die bisher über das Digitale Impfquoten-monitoring (DIM) an das RKI gemeldet wurden, werden in der neuen Impfsaison über das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS) an das RKI gemeldet. Nutzt die Apotheke für die Durchführung der Schutzimpfung das berufsstandseigene Portal der GEDISA mbH, wird die Meldung nach Eingabe der Impfdaten automatisch generiert. Somit ergeben sich für die Apotheken nur Änderungen in der offiziellen Benennung des Meldewegs, jedoch nicht in der Nutzung.

Weiterhin wurden die Arbeitshilfen bezüglich der variantenangepassten COVID-19-Impfstoffe aktualisiert. Die Anpassung der Grippeimpfstoffe an die von der WHO empfohlenen trivalenten Impfstoffe erfolgt entsprechend der Empfehlung der STIKO zur Saison 25/26. Die Leitlinie, der Kommentar sowie die aktualisierten Arbeitshilfen stehen auf der Homepage der ABDA im ungeschützten Bereich zur Verfügung.

Zur Kenntnis genommen:

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