Lungenfibrose nach Nitrofurantoin
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) berichtet am 27. Juli 2007 von einer schweren unerwünschten Arzneimittelwirkung (UAW) mit Todesfolge nach Langzeitgabe von Nitrofurantoin (Furadantin®).
Nitrofurantoin ist zugelassen zur Therapie chronischer Harnwegsinfektionen bei Patienten mit angeborener oder erworbener Abflussbehinderung der Harnwege und zur Reinfektionsprophylaxe chronisch rezidivierender aufsteigender Harnwegsinfektionen. Die Anwendungsbeschränkung bezieht sich auf Fälle, in denen ?effektivere und risikoärmere Antibiotika und Chemotherapeutika nicht einsetzbar sind.? Als problematisch wird in der Fachliteratur besonders die Anwendung zur länger dauernden Prophylaxe angesehen (1). Dennoch steigen die Verordnungszahlen kontinuierlich an, im Jahr 2005 mit einer Steigerungsrate von 10,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.
Bei einer 61jährigen Patientin entwickelte sich nach einjähriger Gabe von 50 mg Nitrofurantoin täglich eine zunehmende Dyspnoe, der eine ausgeprägte Lungenfibrose im akuten Stadium zugrunde lag. Therapeutische Maßnahmen blieben ohne Erfolg, so dass nach pulmonalen Infekten die Frau im progredienten Schock verstarb.
Bei Nitrofurantoin sind akute von chronischen UAW zu trennen. Akut können Stunden oder Tage nach der Einnahme laut Fachinformation mit einer Häufigkeit von 1 bis 10 Prozent allergisches Lungenödem oder eine so genannte Nitrofurantoin-Pneumonie auftreten. Beide sind reversibel. Nach chronischer Einnahme ? meist länger als ein Jahr ? und oft bei älteren Frauen treten Pneumonien und Lungenfibrosen auf, die nur teilweise reversibel sind.
In der vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und der AkdÄ gemeinsam betriebenen Datenbank sind 126 UAW-Verdachtsfälle nach Gabe von Nitrofurantoin erfasst, 47 beziehen sich auf den Respirationstrakt. In 20 Fällen wird von einer pulmonalen Fibrose berichtet, in 5 Fällen wird ein respiratorisches Versagen genannt. Seit 1990 sind 12 UAW-Verdachtsfälle mit Todesfolge genannt worden, 5 im Zusammenhang mit Leberreaktionen, 4 im Zusammenhang mit Lungenreaktionen. Die AkdÄ weist explizit darauf hin, dass Nitrofurantoin aufgrund der Anwendungsbeschränkungen nur in seltenen Fällen indiziert ist. Als Alternativen bei der Antibiotikaprophylaxe rezidivierender Harnwegsinfekte gelten Trimethoprim als Monosubstanz oder die Kombination Trimethoprim/ Sulfmethoxazol und während einer Schwangerschaft Cephalexin. Anstelle einer kontinuierlichen Antibiotikagabe kann bei einer gegebenen Assoziation der Harnwegsinfekte zum Geschlechtsverkehr auch eine postkoitale zeitlich begrenzte Antibiotikaprophylaxe durchgeführt werden.
Literaturhinweis:
Stahlmann R, Lode H: Antibiotika und Chemotherapeutika in: Allgemeine und spezielle Pharmakologie und Toxikologie (Aktories K, Förstermann U, Hofmann F, Starke K Hrsg.), 9. Auflage, Elsevier, München 2004
PZ 31/07