Meldung unerwünschter Arzneimittelwirkungen an die AMK - Warum melden?
Einige unerwünschte Arzneimittelwirkungen eines Präparates werden bereits während der klinischen Prüfung erkannt und werden als Konsequenz in die Fach- beziehungsweise Gebrauchsinformation des verkehrsfähigen Präparates aufgenommen. Manche Nebenwirkungen, die sich erst bei der breiten Anwendung oder bei der Langzeitanwendung des Präparates herauskristallisieren oder Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln oder Lebensmitteln, werden jedoch erst bekannt, wenn das Arzneimittel auf dem Markt ist. Andere Nebenwirkungen können in klinischen Studien nicht untersucht werden, zum Beispiel die Einnahme während der Schwangerschaft oder eine Überdosierung. Die weltweite, systematische Dokumentation und Sammlung im Rahmen der Überwachung nach Inverkehrbringen/Markteinführung (= "post market surveillance") ist die einzige Möglichkeit zu aussagekräftigen Daten zu gelangen. Das Melden von UAW beziehungsweise Verdachtsfällen dient zum Schutz anderer Patienten/des Verbrauchers.