Meldungen an die AMK

Die AMK bittet die Apotheken, bei ihren Einsendungen die folgenden Empfehlungen zu beachten. Sie tragen so dazu bei, dass Ihre Meldungen im Sinne der Arzneimittelsicherheit rasch und reibungslos bearbeitet werden.

  • Betäubungsmittel: Die AMK hat keine Erlaubnis zum Verkehr mit Betäubungsmitteln nach § 3 BtMG. Bei entsprechenden Beanstandungen bitten wir Sie daher, mit uns Kontakt aufzunehmen um zu besprechen, wie mit dem Reklamationsmuster verfahren werden soll. Die Beanstandung soll aber in jedem Fall auf einem AMK-Berichtsbogen dokumentiert und der AMK gemeldet werden.

  • Inhalationssysteme: Die verschiedenen Inhalator-Formen werden sehr häufig über die AMK beanstandet. Viele Funktionsfehler ließen sich aber schon in der Apotheke klären: Machen Sie sich mit der Funktionsweise der verschiedenen Systeme anhand der Fach- oder Gebrauchsinformationen vertraut und erläutern Sie den Patienten bei der erstmaligen Abgabe eingehend die Handhabung und Pflege. So können beispielsweise Ablagerungen an verschiedenen Stellen des Systems seine Funktion beeinträchtigen. Dies kann vermieden werden, wenn das System täglich nach Vorschrift gereinigt wird. In den vergangenen Jahren wurde immer wieder ausführlich über Probleme mit Inhalationssystemen informiert (zum Beispiel: PZ Prisma 17 (2010) Seite 81-92, Pharm. Ztg. Nr. 38 (2011) Seite 26-28 oder Dtsch. Apoth. Ztg. Nr. 38 (2011), Seite 68-70).

  • Injektionsnadeln: Um ein mögliches Infektionsrisiko für alle Beteiligten so weit wie möglich zu minimieren, bitten wir Sie, keine Muster mit benutzten Injektionsnadeln einzuschicken. Bei einem Verdacht auf einen Qualitätsmangel rufen Sie bitte in der AMK-Geschäftsstelle an, um zu klären, wie im Einzelfall verfahren werden soll.

  • Doppelmeldungen vermeiden: Bitte achten Sie darauf, eventuell vorhandene Reklamationsmuster immer zusammen mit einem Berichtsbogen an uns einzusenden. Sollte eine Meldung per E-Mail oder Fax vorab erfolgt sein, vermerken Sie bitte auf dem Berichtsbogen, dass das zugehörige Muster noch nachträglich per Post eingeht, und verweisen Sie bei der Übersendung des Musters auf den vorab gesendeten Berichtsbogen.

  • Einsendungen an die AMK müssen unbedingt frankiert werden! Leider gehen viele Sendungen unfrankiert ein, so dass ein erhöhtes Nachporto (zurzeit 15 Euro) fällig wird. Die AMK kann die Annahme dieser Sendungen nicht ablehnen, weil dann möglicherweise gravierende Arzneimittelrisiken nicht aufgedeckt werden. Zusätzliche Kosten für Porto und Nachporto sind aber im Etat der AMK nicht vorgesehen.

PZ 04/12