Missbrauch von Fentanylpflastern
Durch Meldung aus einer Apotheke erhielten wir Kenntnis über die missbräuchliche Verwendung von Fentanylpflastern. Wie uns die sachbearbeitende Kriminalpolizeidienststelle bestätigte, trat infolge der Aufnahme von Fentanyl bei einer jungen Frau der Tod ein. In der Vorgeschichte lag der Missbrauch vor von Benzodiazepinen und Cannabis. Eine Alkoholaufnahme lag zum Zeitpunkt der Fentanylaufnahme nicht vor.
Wir weisen aufgrund dieses Falles eindringlich auf die hohe Wirkstärke von Fentanyl hin, die ungefähr das 100fache des Morphins beträgt. Die Angaben über die Freisetzungsraten von Fentanyl im Mikrogrammbereich aus therapeutischen Pflastern lassen in der Praxis offenbar vergessen, dass im gesamten Pflaster je nach Stärke die großen Mengen von 4-16 Milligramm Fentanyl enthalten sind. Werden solche Fentanylmengen in missbräuchlicher Absicht zugeführt, ist aufgrund der atemdepressiven Wirkung mit tödlich endenden Vergiftungen zu rechnen. Während bei transdermaler Applikation von 50 Mikrogramm pro Stunde Blutspiegel von ungefähr 1,4 Nanogramm Fentanyl pro Milliliter erreicht werden, sind nach den uns mitgeteilten forensischen Untersuchungsbefunden bei Fentanyltodesfällen Blutspiegel von 5-20 Nanogramm/Milliliter gemessen worden.
Fentanyl hat nur eine kurze Plasmahalbwertzeit von ungefähr 4 Stunden. Deshalb wird auch eine nur kurzzeitige Unterbrechung der Beibringung von Fentanyl bei Süchtigen innerhalb weniger Tage die Toleranzentwicklung aufheben und die volle Empfindlichkeit für die potentiell letale atemdepressive Wirkung wiederherstellen.
Da es sich nach Angaben aus der Rechtsmedizin hier offensichtlich auch nicht um einen Einzelfall handelt, ist bei der Abgabe von Fentanylpflastern in Zweifelsfällen Rücksprache mit dem verordnenden Arzt zu nehmen. Dies gilt vor allem dann, wenn jüngeren Erwachsenen Pflaster verordnet wurden, die üblicherweise nicht zum betroffenen Personenkreis der chronischen Schmerzpatienten gehören.
Die AMK weist zur Verdeutlichung des Sachverhalts auf die geringen Fentanylmengen von 0,1 beziehungsweise 0,5 mg je Einheit zum Beispiel in Injektabilia hin. Bei der parenteralen Anwendung von Fentanyl muss wegen der atemdepressiven Wirkung immer die Möglichkeit der künstlichen Beatmung gegeben sein.
Fentanylpflaster werden mit stark steigender Häufigkeit angewendet. Im Jahre 2005 war das Originalpräparat Durogesic® mit 44,3 Mio. verordneten DDD und einem Umsatz von 306,2 Mio. ? das umsatzstärkste Arzneimittel. Die Verordnungszahlen stiegen im Vergleich zum Jahre 2004 um 18 Prozent. Von Hexal TTS wurden 3,1 Mio DDD verordnet. Mit einer weiteren Steigerung der Verordnungshäufigkeit und damit auch der Missbrauchsgefahr ist zukünftig zu rechnen.
Wir bitten besonders auch Krankenhausapotheken sowie krankenhausbeliefernde und heimbeliefernde Apotheken um Beachtung.
Meldungen über Missbrauch von Fentanylpflastern erbitten wir wie üblich an die AMK unter www.abda-amk.de
PZ 07/07