18/23 Information der Institutionen und Behörden: BMG/BfArM: Versorgungsmangel für Antibiotika-haltige Säfte für Kinder festgestellt
AMK / Derzeit besteht nach Mitteilung des BfArM in Deutschland ein Versorgungsmangel mit Antibiotika-haltigen Säften für Kinder.
Bei Antibiotika-haltigen Säften handelt es sich um Arzneimittel, die zur Vorbeugung oder Behandlung lebensbedrohlicher Erkrankungen eingesetzt werden. Für diese Arzneimittel steht oftmals keine alternative gleichwertige Arzneimitteltherapie zur Verfügung.
Auf Grundlage der Bekanntmachung des BMG nach § 79 Absatz 5 und 6 des Arzneimittelgesetzes (AMG) können nun die zuständigen Behörden der Länder im Einzelfall ein befristetes Abweichen von den Vorgaben des AMG gestatten. Apotheken sollten sich daher bei Fragen hierzu an ihre zuständige Behörde wenden.
Die AMK bittet darum, Verdachtsfälle von Arzneimittelrisiken im Zusammenhang mit der Anwendung von Antibiotika-haltigen Säften für Kinder unter www.arzneimittelkommission.de zu melden. /
Quellen
BMG; Bekanntmachung nach § 79 Absatz 5 des Arzneimittelgesetzes vom 19. April 2023 (BAnz AT 25.04.2023 B4). www.bundesanzeiger.de (Zugriff am 25. April 2023)
Zur Kenntnis genommen: | Datum: |
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[Pharm. Ztg. 2023 (168) 18:87]