Overwiening zum „Gesundes-Herz-Gesetz“: Gute Ansätze, unklare Umsetzung

Zum heutigen Kabinettsbeschluss des „Gesundes-Herz-Gesetz“ (GHG) äußert sich Gabriele Regina Overwiening, Präsidentin der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände, wie folgt:

„Wir begrüßen, dass die Bundesregierung die Herzgesundheit der Bevölkerung verbessern und die Früherkennung kardiovaskulärer Risiken mit dem ‚Gesundes-Herz-Gesetz‘ (GHG) intensivieren will. Herz-Kreislauf-Erkrankungen sind hierzulande weiterhin die häufigste Todesursache – sie sind für rund ein Drittel aller Todesfälle verantwortlich. Es ist nur folgerichtig, dass die Bundesregierung die heilberuflichen, pharmazeutischen Kompetenzen der Apothekerinnen und Apotheker stärker nutzen will, um diese Ziele zu erreichen.

Schon jetzt bieten Apotheken Präventionsmaßnahmen an, die dazu beitragen, schwere Krankheitsverläufe bei Patientinnen und Patienten zu vermeiden. Die ABDA steht einer Ausweitung dieser Angebote auf neue Präventionsleistungen sehr aufgeschlossen gegenüber und wird sich diesbezüglich konstruktiv in das nun anstehende parlamentarische Verfahren einbringen. Wie genau die im GHG vorgesehenen, neuen Früherkennungsmaßnahmen im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) konzipiert werden sollen, ist noch unklar. Klar ist aber, dass die Apotheken solche neuen Leistungen nur anbieten können, wenn dafür eine ausreichende Vergütung angesetzt ist. Dabei sind den Apotheken auch die Investitionskosten, die durch die Anschaffung der Messgeräte zu erwarten sind, zu erstatten. Bisher leiden die Apotheken aufgrund des seit elf Jahren bestehenden Honorar-Stillstands, des immensen Kostendrucks und des Personalmangels unter einer erheblichen Unterfinanzierung.

In diesem Zusammenhang weisen wir erneut darauf hin, dass die im GHG vorgesehenen Präventionsleistungen in den Apotheken nur erbracht werden können, wenn das Bundesgesundheitsministerium (BMG) von seinen versorgungsfeindlichen Ideen in der geplanten Apothekenreform abrückt. Laut den ersten Entwürfen des Apothekenreformgesetzes soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass Apotheken ohne die Anwesenheit von Apothekerinnen und Apotheker betrieben werden können. Um Prävention im Sinne des GHG leisten zu können, ist es aber unabdingbar, dass auch künftig in jeder Apotheke immer eine Apothekerin oder ein Apotheker anwesend sein muss. Nur in vollversorgenden, inhabergeführten Apotheken, in denen Apothekerinnen und Apotheker jederzeit anwesend sind, ist eine sichere Beratung bei der Arzneimittelabgabe und bei der Prävention garantiert. Völlig kontraproduktiv ist, dass das BMG mit der geplanten Apothekenreform den für die pharmazeutischen Dienstleistungen vorgesehenen Vergütungstopf abschmelzen will, um die Notdienste der Apotheken besser zu vergüten. Sowohl die pDL als auch die Nacht- und Notdienste sind für die Bevölkerung essenzielle Leistungen, von denen die Patientinnen und Patienten nur profitieren, wenn Apotheken sie wirtschaftlich erbringen können.“

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