Pflegehilfsmittel: Monatspauschale wird auf 42 Euro erhöht

Für Pflegehilfsmittel aus Apotheken können Pflegebedürftige ab 1. Januar 2025 bis zu 42 Euro pro Monat geltend machen. Bislang gilt die Höchstgrenze von 40 Euro. Darauf weist der DAV-Patientenbeauftragte Berend Groeneveld hin. Die Dynamisierung wurde vom Gesetzgeber im Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) festgeschrieben.

Groeneveld: "Das ist eine gute Nachricht für die Pflegebedürftigen in Deutschland und das wird ihrem Aufwand bei steigenden Kosten gerecht. Zwar können Hilfsmittel wie Einmalhandschuhe und Desinfektionsmittel das Leben der Pflegebedürftigen erleichtern, aber es braucht auch Menschen, die sich kümmern. Diese Arbeit kann nicht hoch genug wertgeschätzt werden. Zumal das Thema in der Gesellschaft einen immer größer werdenden Stellenwert einnimmt." Für Pflegebedürftige und deren Angehörige bzw. pflegende Personen bieten Apotheken den wohnortnahen und niederschwelligen Bezugsweg an. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes Destatis waren im Dezember 2023 knapp 5,7 Millionen Menschen pflegebedürftig. Knapp neun von zehn Pflegebedürftigen (86 % beziehungsweise 4,9 Millionen) wurden zu Hause versorgt.

Die Verhandlungen zwischen dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem GKV-Spitzenverband über einen Pflegehilfsmittelvertrag wurden beendet, da nicht zu allen Sachverhalten Einigkeit erzielt wurde. Bis zur Entscheidung über neuen Vertrag durch eine Schiedsperson gilt der bekannte Vertrag weiter, nahtlos schließt sich der neue Vertrag dann an. Die Entscheidung soll im ersten Quartal 2025 erfolgen. Groeneveld: "Wichtig zu wissen ist, dass es eine Versorgungslücke für die Patientinnen und Patienten nicht geben wird. Die Apotheken vor Ort geben die Verbrauchsmittel weiter ab. Der DAV setzt sich insbesondere für effiziente Abläufe, Nutzung der digitalen Kompetenzen der Apotheken und höhere Preise ein."

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