Rote-Hand-Brief zu Octenidindihydochlorid, Phenoxyethanol (Octenisept®)

Die Firma Schülke & Mayr GmbH weist in einem Rote-Hand-Brief vom Februar 2009 darauf hin, dass bei nichtbestimmungsgemäßer Anwendung von Octenisept® bei der Erstversorgung von Stichverletzungen im Handbereich Schwellungen und Gewebeschädigungen subkutan auftraten, die teilweise von Nekrosen begleitet waren. Als Ursache wurde angeführt, dass das Octenisept® unter Druck in den Stichkanal eingebracht wurde und nicht wieder abfließen konnte (1). In einem Rote-Hand-Brief vom Februar 2008 wurde erstmals über das Problem berichtet (2). Der in der Fach- und Gebrauchsinformation vorhandene Warnhinweis wurde nicht hinreichend beachtet, demzufolge kam es erneut zu Zwischenfällen. Dem Warnhinweis sollte Beachtung geschenkt werden, da dieser ausdrücklich darauf hinweist, dass Octenisept® nicht unter Druck ins Gewebe gebracht und bei Spülungen von Wundkavitäten für einen Abfluss gesorgt werden sollte.
Weitere Informationen erteilt die Firma Schülke & Mayr GmbH unter der Faxnummer (0 40) 52 10 05 77 oder über joerg.siebert(at)schuelke.com. Alle Fälle von unerwünschten Arzneimittelwirkungen sollen der Firma Schülke & Mayr (22851 Norderstedt), dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3, 53175 Bonn) oder der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker auf den bekannten Berichtsbogen gemeldet werden. Literatur:

  1. www.akdae.de/20/40/20090218.pdf
  2. www.akdae.de/20/40/Archiv/2008/20080213.pdf

PZ 09/09