Rückrufe jetzt 5 Jahre aufbewahren
Eine Änderung der Apothekenbetriebsordnung ist am 17. Oktober 2006 in Kraft getreten. Geändert wurde unter anderem der Paragraph 22 (Dokumentation). Neben anderen Aufzeichnungen muss danach auch die Dokumentation über Rückrufe und die Rückgabe von Arzneimitteln auf Grund eines Rückrufes statt bisher drei jetzt mindestens fünf Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsvorschriften für Apotheken wurden damit denen der Großhandels- und Pharmabetriebe angeglichen.
Wir bitten um Beachtung der geänderten Vorschrift.
PZ 48/06