Sachverständigen-Ausschuss für Betäubungsmittel
Am 18. Juni 2007 fand im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn die 30. Sitzung des Betäubungsmittel-Ausschusses statt. Da die Beratungen des Ausschusses vertraulich sind, können an dieser Stelle nur einige für die Apotheken wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden.
Der Ausschuss hat dem Verordnungsgeber empfohlen,
- meta-Chlorphenylpiperazin (m-CPP) dauerhaft in Anlage II des Betäubungsmittelgesetzes (verkehrsfähige, aber nicht verschreibungsfähige Betäubungsmittel) aufzunehmen (der Stoff war im Februar 2007 durch eine Eilverordnung befristet für ein Jahr in die Anlage II aufgenommen worden),
- Salvia divinorum (Pflanze, Pflanzenteile und deren Zubereitungen) in Anlage I (nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel) aufzunehmen,
- Oxymorphon von Anlage I nach Anlage II umzustufen und
- Modafinil aus Anlage III (verkehrsfähige und verschreibungsfähige Betäubungsmittel) zu streichen.
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses wird ein Verordnungsentwurf erstellt, der das vorgeschriebene Verfahren durchlaufen wird, so daß sich noch Änderungen ergeben können. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen.
PZ 27/07