Sachverständigenausschuss für Apothekenpflicht
Im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn fand am 16. Mai 2006 eine Sitzung des Sachverständigenausschusses für Apothekenpflicht nach § 53 AMG statt. Da die Beratungen vertraulich sind, können an dieser Stelle nur einige Ergebnisse mitgeteilt werden, die für die Apotheken von Belang sind.
Der Ausschuss hat dem Verordnungsgeber empfohlen, folgende Arzneimittel in die Freiverkäuflichkeit zu entlassen:
- Troxerutin in einer maximalen Tagesdosierung von 300 mg,
- Rutosid-Trihydrat als Fertigarzneimittel in einer maximalen Tagesdosierung von 100 mg.
Die Position Fenchelhonig unter Verwendung von mindestens 50 % Honig, auch mit konzentrierten Lösungen von süßschmeckenden Mono-, Disacchariden und Glukosesirup, als Fertigarzneimittel soll erweitert werden durch auch mit Zusatz des arzneilich nicht wirksamen Bestandteils Phospholipide aus Sojabohnen (Lecithin).
Für folgende Arzneimittel wurde eine Empfehlung zur Unterstellung unter die Apothekenpflicht ausgesprochen:
- Lycopodium clavatum
- Salvia divinorum
Auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses wird ein Verordnungsentwurf erstellt, der das vorgeschriebene Gesetzgebungsverfahren einschließlich der Zustimmung durch den Bundesrat durchlaufen wird; daher können sich noch Änderungen ergeben. Mit dem Inkrafttreten der geänderten Bestimmungen ist frühestens in einigen Monaten zu rechnen.
Darüber hinaus wurde dem Ausschuss mitgeteilt, dass die sehr komplizierten und unübersichtlichen Regelungen der Apothekenpflicht und Freiverkäuflichkeit von Arzneimitteln in absehbarer Zeit überarbeitet und vereinfacht werden sollen.
PZ 21/06