Sachverständigenausschuss für Verschreibungspflicht
Die 64. Sitzung des Sachverständigenausschusses für Verschreibungspflicht nach Paragraph 53 des Arzneimittelgesetzes fand am 12. Januar 2010 im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte statt. Die Apothekerschaft ist in diesem fünfzehnköpfigen Gremium mit einem Sitz stimmberechtigt vertreten. Da die Beratungen der Kommission vertraulich sind, können an dieser Stelle nur einige für die Apotheker wichtige Ergebnisse mitgeteilt werden.
Der Ausschuss hat empfohlen, die Position „Lokalanästhetika“ der Arzneimittelverschreibungsverordnung um eine Ausnahme für Benzocain, Lidocain, Prilocain, Procain und Quinisocain zum Aufbringen auf die Haut und Schleimhaut zu ergänzen.
Außerdem hat er die Einführung von maximalen Packungsgrößen für die bislang verschreibungsfreien Analgetika befürwortet. Packungen, die mehr als
10 000 mg Acetylsalicylsäure,
8 000 mg Ibuprofen (oral beziehungsweise rektal),
500 mg Diclofenac,
10 000 mg Phenazon oder
10 000 mg Propyphenazon
enthalten, sollen verschreibungspflichtig werden.
Fluorescein zur parenteralen Anwendung, das zur Angiographie des Augenhintergrundes eingesetzt wird, soll ebenfalls der Verschreibungspflicht unterstellt werden.
Das Ergebnisprotokoll der Sitzung wird über die Homepage des BfArM (www.bfarm.de) verfügbar sein, wenn ihm alle TeilnehmerInnen zugestimmt haben.
Wenn der Verordnungsgeber den Voten des Ausschusses folgt, ist damit zu rechnen, dass die genannten Änderungen zum 1. Juli 2010 in Kraft treten.
Diese Nachricht wurde bereits letzte Woche auf PZ-Online publiziert.
PZ 03/10