Vorsicht vor Paravasaten mit HyperHAES® aus „Arzneiverordnung in der Praxis“
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist in einer Drug Safety Mail vom 10. August 2009 auf den Fall eines 81-jährigen Patienten hin, der unter der Indikation "Hypovolämie" HyperHAES® erhielt und danach ein Paravasat mit ausgedehntem Gewebeschaden entwickelte. HyperHAES® (Poly (O-2-hydroxyethyl) stärke, Molare Substitution 0,43 ? 0,55, Mittleres Molekulargewicht Mw 200.000 Da) steht als besonders konzentrierte Lösung mit einer Osmolarität von 2464 mosmol/L zur Verfügung, die in der Initialtherapie der akuten Hypovolämie und des Schocks als einmaliger Bolus (circa 4 ml/kg KG = 250 ml für 60-70 kg KG) verabreicht wird. Laut Fachinformation kann trotz der mehr als 8-mal höheren Osmolarität gegenüber dem Serum die Lösung periphervenös verabreicht werden. Falls vorhanden, ist eine zentralvenöse Verabreichung zu bevorzugen. Auf die Möglichkeit einer Gewebsschädigung bei Paravasaten wird in der Fachinformation nicht ausdrücklich hingewiesen. In dem Bericht "Arzneiverordnung in der Praxis"-Vorsicht vor Paravasaten mit HyperHAES® wird darauf hingewiesen, dass diese hochkonzentrierte Lösung nur sicher intravenös, am besten in eine große Vene, noch besser über einen zentralvenösen Zugang gegeben werden sollte. Meldungen zu unerwünschten Arzneimittelwirkungen können Sie jederzeit per Berichtsbogen an uns melden. Literatur:
- www.akdae.de/20/10/2009-072.html
- www.akdae.de/25/Langfassungen/2009493.pdf
- Fresenius Kabi Deutschland GmbH: Fachinformation "HyperHAES®". Stand: Juli 2008
PZ 33/09