Wässrige Drogenzubereitungen: Haltbarkeit
Nicht selten erhält die AMK Meldungen zu wässrigen Drogenzubereitungen, die in der Hand des Patienten lagen. Die Beanstandungen der Patienten werden an die AMK übermittelt mit Termini wie "schmeckte seifig", "eklig" oder "muffiger Geschmack und Geruch". Eine mangelnde Qualität der verwendeten Drogen ist meist nicht der Grund der Beanstandung. Die Beschreibungen legen vielmehr nahe, dass sich die Patienten wässrige Auszüge bereitet haben, die anschließend verdarben.
Die Zubereitung der Arzneitees erfolgt in der Regel mit kochendem Wasser. Aus hygienischen Gründen ist der Patient hierauf explizit hinzuweisen (1). Bei der Abgabe pflanzlicher Drogen, die von Patienten für Teezubereitungen verwendet werden, sollten in der Apotheke klare Anweisungen zur Aufbrauchsfrist genannt werden.
Das Neue Rezeptur Formularium (NRF) nennt für Wässrige Zubereitungen aus Teemischungen (Abkochungen, Aufgüsse) unkonserviert eine Aufbrauchsfrist von 24 Stunden und bei Aufbewahrung im Kühlschrank drei Tage (2).
Laien interpretieren den Begriff der "Arzneidroge" oftmals falsch und glauben diese seien vor Verkeimung per se gefeit. Das NRF weist ausdrücklich auf die hohe mikrobielle Kontamination pflanzlicher Drogen hin (1), (3). Diese wird durch das Versetzen mit Wasser und einen möglichen Luftkontakt beim Stehenlassen noch verstärkt. Pflanzliche Drogen (alle schleimhaltigen Drogen, aber auch zum Beispiel das Endosperm der Apiaceenfrüchte) enthalten oft große Mengen an Kohlehydraten, die in Lösung gehen und einen idealen Nährboden für das Keimwachstum abgeben. Sinnvoll ist daher die deutliche Instruktion der Apotheke für den Patienten: Frisch zubereiten und am gleichen Tage aufbrauchen!
Literatur:
1. NRF Allgemeine Hinweise I.17. "Arzneitees und Teeaufgüsse"
2. NRF Allgemeine Hinweise I.4. "Haltbarkeit von Zubereitungen (Tab. I.4.-2.)"
3. NRF Allgemeine Hinweise I.2.7. "Hygiene"
PZ 33/07