Widerruf der Zulassungen Bufexamac-haltiger Arzneimittel angekündigt
Das BfArM hat im Rahmen des Stufenplanes (Stufe II) den Widerruf der Zulassungen für Bufexamac-haltige Arzneimittel sowohl für die dermatologischen als auch für die proktologischen Indikationen angekündigt. Die betroffenen pharmazeutischen Unternehmer haben 8 Wochen Gelegenheit zur Stellungnahme. In der ausführlichen Begründung führt das BfArM unter anderem aus:
Das Stufenplanverfahren (Stufe I) war auf Grund vieler Meldungen über kontaktallergische Reaktionen im September 2002 eingeleitet worden. In einer Studie zeigten von circa 40 000 epikutan getesteten Patienten 1,4 Prozent eine Sensibilisierung. Die Sensibilisierungsrate lag damit höher als die der ebenfalls getesteten Lokalkortikoide, der therapeutischen Alternative. Folgende Faktoren erhöhen das Risiko für eine Sensibilisierung auf Bufexamac: anogenitale Ekzemlokalisation, Vorliegen weiterer Sensibilisierungen, atopische Dermatitis, Ekzem der Beine, weibliches Geschlecht sowie geographische Faktoren.
In der UAW-Datenbank des BfArM liegen 445 Meldungen zu Bufexamac-haltigen Arzneimitteln vor. Überwiegend wurden unerwünschte Wirkungen an der Haut berichtet, vielfach auch Reaktionen des Immunsystems. Kontaktdermatitiden wurden in 188 Fällen gemeldet. Dabei kam es häufig zu massiven, generalisierten Reaktionen, die teilweise eine systemische Behandlung mit Glukokortikoiden oder eine Hospitalisierung erforderten. In mehreren europäischen Ländern wurden bereits regulatorische Konsequenzen gezogen: In Frankreich wurden Bufexamac-haltige Arzneimittel 2004 verschreibungspflichtig. In den Niederlanden haben sie ihren Status als zugelassene Arzneimittel 2007 verloren. In Österreich ist Bufexamac rezeptpflichtig, ausgenommen für die äußerliche Anwendung gegen Schmerzen und Schwellungen nach stumpfen Verletzungen, Muskelverspannungen und Hexenschuss. In vielen EU-Mitgliedstaaten sind Bufexamac-haltige Arzneimittel nicht auf dem Markt. Nach Prüfung aller vorgelegten Unterlagen sowie aktueller Publikationen kommt das BfArM zu der Auffassung, dass nach dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft die Wirksamkeit Bufexamac-haltiger Arzneimittel in den beanspruchten Indikationen als nicht ausreichend belegt anzusehen sei. Bei der Mehrzahl der verfügbaren Studien handele es sich um ältere, nicht kontrollierte Studien. Die wenigen kontrollierten Studien zeigten bei oft erheblichen methodischen Mängeln zum Teil widersprüchliche Ergebnisse sowohl hinsichtlich der dermatologischen als auch hinsichtlich der proktologischen Indikationen. Während in einigen Studien eine vergleichbare Wirksamkeit für Bufexamac und die untersuchten Lokalkortikoide beschrieben worden sei, habe in anderen Studien keine bessere Wirksamkeit im Vergleich mit Placebo festgestellt werden können. Als weniger weitgehende Maßnahme wird in der Begründung die Aufnahme zusätzlicher Gegenanzeigen (z. B. kontaktallergische Reaktionen in der Anamnese, atopische Dermatitis) diskutiert. Die Behandlungsalternativen bei den verschiedenen Indikationen werden im Vergleich zu Bufexamac bewertet. Insgesamt kommt das BfArM aber zu der Einschätzung, dass nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse und unter Berücksichtigung der therapeutischen Alternativen Bufexamac-haltige Arzneimittel sowohl in der Ekzemtherapie als auch in den proktologischen Indikationen schädliche Wirkungen haben, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen. Das BfArM wird nun die Stellungnahmen der pharmazeutischen Unternehmer abwarten, diese prüfen und dann über die definitiven Maßnahmen entscheiden. Literatur:
- Schreiben des BfArM an die pharmazeutischen Unternehmer und Stufenplanbeteiligten vom 13.11.2009: Bufexamac – kontaktallergische Reaktionen. Negatives Nutzen-/Schaden-Verhältnis
PZ 47/09