Zerebrovaskuläre Störungen nach Einnahme von Triptanen
Die Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft (AkdÄ) weist am 24. November 2006 auf zerebrovaskuläre Störungen bei zwei Patientinnen nach der Einnahme von selektiven Serotoninrezeptoragonisten (5-HT1B/1D) aus der Reihe der Triptane hin. Triptane wirken unter anderem aufgrund ihrer vasokonstriktiven Wirkungen auf dilatierte Arterien, Arteriolen und arteriovenöse Shunts von Duragefäßen.
In einem Fall handelte es sich um eine 25-jährige Patientin, die im zeitlichen Zusammenhang mit einer Migräneattacke und der Einnahme von Zolmitriptan (AscoTop®) zwei Infarkte in der linken Gehirnhemisphäre erlitt. Die Patientin wies in der Vorgeschichte Risikofaktoren für ischämische Komplikationen auf wie Nikotinabusus, Einnahme oraler Kontrazeptiva und Migräne mit Aura. In einem zweiten Fall kam es bei einer 64-jährigen Patientin nach Einnahme von Sumatriptan (Imigran®) zu Verwirrtheit, die nach Absetzen von Sumatriptan verschwand.
In der gemeinsam vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und AkdÄ betriebenen Datenbank sind insgesamt 1061 Verdachtsfälle unerwünschter Arzneimittelwirkungen nach Triptanen erfasst. Davon sind 15 Fälle zu Hirninfarkt beziehungsweise ?apoplektischem Insult erfasst, je 3 Fälle zu zerebraler Ischämie, zerebrovaskulärer Störung beziehungsweise zerebrovaskulärer Erkrankung.
Im Jahre 2004 wurden insgesamt 11,1 Mio. DDD von Triptanen verordnet. In den Fachinformationen von Imigran®, AscoTop® und Maxalt® wird unter Gegenanzeigen vermerkt, dass die Präparate nicht bei Patienten mit Schlaganfall oder transitorischen ischämischen Attacken angewendet werden dürfen, beziehungsweise, dass Migränepatienten ein erhöhtes Risiko für bestimmte zerebrovaskuläre Erkrankungen aufweisen (Imigran®). Die AkdÄ weist auf klinische Befunde hin, die zwar den Schluss nahe legen, dass Triptane das generell erhöhte Risiko zerebrovaskulärer Komplikationen bei Migränepatienten nicht noch weiter erhöhen, hält es aber für weiterhin geboten die Möglichkeit dieser UAW und die Kontraindikationen zu beachten.
Die AMK erinnert in diesem Zusammenhang an die AMK-Informationen zur Entlassung von Naratriptan aus der Verschreibungspflicht zum 1. April 2006 (PZ 13, 2006, S. 6-7), die auf die damit verbundene Notwendigkeit einer erhöhten Aufmerksamkeit der Apotheken bei der Selbstmedikation mit Naratriptan hinwies.
PZ 48/06