Als ausländischer Apotheker in Deutschland arbeiten

Um in Deutschland als Apotheker arbeiten zu können, brauchen Sie die staatliche Anerkennung, die sogenannte Approbation bzw. Berufserlaubnis. Über die Anerkennung von Apothekerausbildungen und die Erteilung der Approbation bzw. Berufserlaubnis entscheiden die zuständigen Behörden der einzelnen Bundesländer in Deutschland. Sie können den Antrag auf Anerkennung Ihres Apothekerdiploms stellen, egal welche Staatsangehörigkeit und egal welchen Aufenthaltsstatus Sie haben.

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Anerkennungsverfahren

Apothekerausbildung innerhalb von Europa abgeschlossen

Wenn Sie Ihre Apothekerausbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben, gelten für Sie die Grundsätze der…

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Anerkennungsverfahren

Apothekerausbildung außerhalb von Europa abgeschlossen

Wenn Sie Ihre Apothekerausbildung in einem sogenannten Drittstaat, also einem Staat außerhalb der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) oder der Schweiz abgeschlossen haben…

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