Außerhalb von Europa arbeiten

Außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz besteht kein genereller Anspruch auf Erteilung der Berufserlaubnis als Apotheker. Oftmals müssen für die Anerkennung der deutschen Apothekerausbildung Prüfungen, Prüfungsabschnitte oder ganze Examina absolviert werden.

Wenn Sie eine Tätigkeit als Apotheker außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraume (EWR) oder der Schweiz anstreben, so sind die Vorschriften des jeweiligen Staates anwendbar. Meistens besteht kein genereller Anspruch auf Erteilung der Berufserlaubnis. Die Entscheidung wird im Rahmen der Gleichwertigkeitsprüfung der Ausbildung und eines Ermessensspielraumes der Behörden des jeweiligen Landes gefällt. Häufig ist es erforderlich, dass deutsche Apotheker Prüfungen, Prüfungsabschnitte oder ganze Examina absolvieren müssen. Ob der dadurch entstehende Aufwand an Zeit und Kosten lohnt, sollte vorher genau abgewogen werden. Daneben werden in der Regel bestimmte Sprachnachweise gefordert.