Fortbildungszertifikat – Punktefortbildung
Apothekerinnen und Apotheker sind verpflichtet, sich beruflich fortzubilden. Fortbildung gehört somit zum apothekerlichen Selbstverständnis. Durch den Erwerb des Fortbildungszertifikats können die Berufsangehörigen nachweisen, dass sie sich in einem Mindestumfang sowie nach bestimmten Kriterien fortgebildet haben und somit ihrer Berufspflicht nachgekommen sind.