Richtlinien & Qualitätskriterien

Mit dem Ziel, die kontinuierliche Fortbildung der Apotheker zu fördern und nach außen zu dokumentieren, wurden von der Bundesapothekerkammer (BAK) Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats formuliert.

Empfehlungen der BAK – Richtlinien und Qualitätskriterien!

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat auf ihrer Sitzung am 14. November 2018 die aktualisierten Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für alle drei Berufsgruppen verabschiedet. Ebenfalls verabschiedet wurden die "Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer". Sie ersetzen die bisherigen "Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer".

Die entscheidenden Neuerungen sind:

  • Umbenennung der „Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung“ in „Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen“
  • Klare Verortung der Regeln für den Erwerb des Fortbildungszertifikats inkl. Akkreditierungsverfahren (Richtlinienempfehlungen) sowie der qualitativen Vorgaben für Fortbildungsmaßnahmen (Qualitätskriterien)
  • Erweiterte Begriffsdefinitionen
  • Muster-Teilnahmebescheinigung
  • Verzicht des Nachweises der Teilnahme an thematisch unterschiedlichen Fortbildungsmaßnahmen für Angehörige pharmazeutische-kaufmännischer Berufe
  • Aktualisierung und Präzisierung der Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen:
    • Offenlegung potenzieller Interessenkonflikte
    • Angabe der Lernziele
    • Webinare: regelmäßiges Einbinden der Teilnehmer (mittels TED-Umfragen, Chat, o. ä.)

Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats

Das Fortbildungszertifikat

Anhand des Fortbildungszertifikats dokumentieren die Berufsangehörigen, dass sie einen vorgegebenen Umfang an anerkannten Fortbildungsmaßnahmen innerhalb von drei Jahren absolviert haben. Es ist zugleich der Nachweis, dass sie sich gemäß der Berufsordnung der Apothekerkammer fortgebildet haben.

Richtlinienempfehlungen

Die Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats sollen die Apothekerkammern der Länder bei der Erstellung eigener Richtlinien unterstützen. Um die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und Zertifikaten sicherzustellen, wird eine möglichst einheitliche Umsetzung der Empfehlungen angestrebt.

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat Richtlinienempfehlungen für insgesamt drei Berufsgruppen verabschiedet:

  • Apothekerinnen und Apotheker (seit 2001)
  • Angehörige des nicht-approbierten pharmazeutischen Personals (seit 2003)
  • Angehörige pharmazeutisch-kaufmännischer Berufe (seit 2009)

Alle Apothekerkammern der Länder haben auf der Grundlage der Empfehlungen der Bundesapothekerkammer Richtlinien für die ersten beiden Berufsgruppen erlassen. Das Fortbildungszertifikat für Angehörige pharmazeutisch-kaufmännischer Berufe wird von sechs Apothekerkammern angeboten (Stand: Nov. 2018).

Die Richtlinien-Empfehlungen sowie die "Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer", auf die in allen drei Richtlinienempfehlungen Bezug genommen wird, wurden überarbeitet und am 14.11.2018 von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer verabschiedet. Sie stehen auf der rechten Seite als Pdf-Dateien zum Download zur Verfügung.

Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat auf ihrer Sitzung am 14. November 2018  Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen verabscheidet. Sie ersetzen die bis dato gültigen "Leitsätze zur apothekerlichen Fortbildung – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer".

Die darin beschriebenen Anforderungen bilden in Kombination mit den entsprechenden Richtlinien der Apothekerkammern bzw. der BAK die Grundlage für die Anerkennung von Fortbildungsmaßnahmen im Rahmen des Fortbildungszertifikats.

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