Musterweiterbildungsordnung der Bundesapothekerkammer
Das gemeinsame Interesse aller Apothekerkammern ist, dass die Weiterbildung möglichst einheitlich in der gesamten Bundesrepublik durchgeführt wird. Eine Fachapothekerin oder ein Fachapotheker aus Berlin soll nicht eine grundsätzlich andere Qualifikation als ein Fachapothekerin oder ein Fachapotheker aus Düsseldorf haben.
Aus diesem Grund hat die Bundesapothekerkammer eine Musterweiterbildungsordnung erarbeitet. Diese hat empfehlenden Charakter für die Apothekerkammern zur Ausgestaltung der Weiterbildung im Rahmen ihrer Länderhoheit. Rechtsverbindlich für die einzelnen Apothekerinnen und Apotheker ist die Weiterbildungsordnung der Kammer, deren Mitglied sie sind.
Die Bundesapothekerkammer entwickelt die Musterweiterbildungsordnung fortlaufend weiter und passt diese z.B. auch an europäische Entwicklungen an. Die letzten wichtigen Änderungen beschloss die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 14. Mai 2024 mit der Aufnahme des neuen Weiterbildungsbereichs "Pädiatrische Pharmazie".