Pädiatrische Pharmazie - was ist das?

Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat den Bereich "Pädiatrische Pharmazie" am 13. Mai 2024 in ihre Musterweiterbildungsordnung aufgenommen und Empfehlungen zu den Inhalten und zum Ablauf dieses neuen Weiterbildungsbereiches verabschiedet. Damit wurde der Grundstein für eine neue Qualifizierungsmöglichkeit gelegt, die sich hauptsächlich an Apothekerinnen und Apotheker in öffentlichen Apotheken, krankenhausversorgenden Apotheken oder Krankenhausapotheken richtet.

"Pädiatrische Pharmazie" ist dabei definiert als der Bereich der Pharmazie, der sich mit der pharmazeutischen Beratung und Betreuung sowie mit der Arzneimittelversorgung pädiatrischer Patienten befasst. Die Weiterbildung soll dazu befähigen, Ärzte, Pflegekräfte, pädiatrische Patienten und deren Angehörigen fachlich kompetent zu beraten und zu betreuen mit dem Ziel, die Arzneimitteltherapiesicherheit bei dieser besonderen Patientengruppe zu erhöhen. Weitere Schwerpunkte der Weiterbildung sind unter anderem die qualitätsgesicherte Herstellung pädiatrischer Arzneimittel oder die pharmazeutische Beratung und Betreuung Schwangerer, Stillender sowie bei Kinderwunsch.

Wie läuft die Weiterbildung ab?

Wer diese Weiterbildung beginnen möchte, meldet sich bei der zuständigen Apothekerkammer an. Voraussetzung ist eine mindestens 12-monatige Vollzeittätigkeit an einer geeigneten Einrichtung, i.d.R. eine öffentliche Apotheke, krankenhausversorgende Apotheke oder auch eine Krankenhausapotheke. 

Während der Weiterbildung werden mindestens 100 Seminarstunden absolviert und verschiedene Rezepturen in pädiatrischer Dosierung hergestellt. Die Qualität von mindestens einer Kapselherstellung muss durch eine externe Qualitätssicherungsmaßnahme, z. B. ZL-Ringversuch, nachgewiesen werden. Empfohlen wird ein dreitägiges Praktikum in einer Kinderarztpraxis, auf einer Kinderstation eines Krankenhauses und/oder in einem Kinderhospiz.

Zusätzlich ist eine Projektarbeit anzufertigen. Am Ende der Weiterbildung ist eine mündliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuss der Landesapothekerkammer nachzuweisen.

Seminare

Die Apothekerkammern haben sich bundesweit auf einen einheitlichen Anforderungskatalog hinsichtlich der Weiterbildungsziele, Seminarinhalte und Projektarbeit geeinigt. Diese sind in den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Durchführung dieser Weiterbildung definiert. Darin sind neben den einzelnen Themen auch die dazugehörigen Mindeststundenzahlen festgelegt. Schwerpunkte sind u. a. Arzneimitteltherapiesicherheit, Kindgerechte Arzneiformen und pädiatrische Rezepturen, Erkrankungen und deren Arzneimitteltherapie, Prävention und Ernährung, Kinderwunsch, Schwangerschaft und Stillzeit sowie Pubertät.