Allgemeinpharmazie
Nachdem im Studium wissenschaftliche Grundlagen vermittelt wurden und der Schwerpunkt dabei auf dem Arzneimittel lag, ist es in der öffentlichen Apotheke der Mensch, der als zu behandelnde Person und Kundschaft im Mittelpunkt steht. Der Begriff der "ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung" beschreibt nur sehr trocken die Anforderungen, die heute gute Offizin-Apothekerinnen und Offizin-Apotheker erfüllen müssen.
So bedarf es im kommunikativen Bereich zusätzlicher Kenntnisse, um das zielgruppenorientierte Vermitteln des apothekerlichen Wissens zu gewährleisten und die Aufgaben als kompetente Gesprächsbeteiligte in Gesundheitsfragen optimal zu erfüllen.
Auch die Aufgaben und Möglichkeiten als Kauffachkraft und Apothekenleitender können im dritten Ausbildungsabschnitt bestenfalls nur angerissen werden. Zusätzliche Kenntnisse in der Betriebs- und Mitarbeiterführung werden für die erfolgreiche Leitung einer Apotheke immer wichtiger.
Dies sind nur zwei Beispiele aus der breiten Palette der Weiterbildungsziele für das Gebiet Allgemeinpharmazie. Das in der Weiterbildung vermittelte und erarbeitete Praxiswissen soll die eigenen Möglichkeiten erweitern, die Kreativität im Beruf erhöhen und den Fachapothekerin oder Fachapotheker für Allgemeinpharmazie zur echten spezialisierten Fachkraft für die öffentliche Apotheke machen.
Wie läuft die Weiterbildung ab?
Die Weiterbildung findet in einer öffentlichen Apotheke statt, die als Weiterbildungsstätte zugelassen ist. Betreut werden Weiterzubildende durch eine ermächtigte Apothekerin oder einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort werden die erforderlichen Informationen und Hinweise vermittelt, welche Regeln der Weiterbildungsordnung zu beachten sind.
Um einen einheitlichen Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu schaffen, hat die Bundesapothekerkammer Empfehlungen herausgegeben, die nähere Angaben zum Inhalt der dreijährigen Weiterbildungszeit machen. Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Betreuern und den Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung und sind von allen Apothekerkammern als Mindestanforderung anerkannt.
Seminare
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungsjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Die Apothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare verständigt.
Die Weiterbildungsseminare sind in Pflicht- und Wahlteil strukturiert, wobei eine Gesamtzahl von 120 Stunden nachgewiesen werden muss. Die Gliederung in Pflicht- und Wahlteil räumt den Weiterzubildenden gewisse Wahlmöglichkeiten je nach Interessenschwerpunkt und Vorbildung ein und trägt so zu mehr Flexibilität in der Weiterbildung bei. Dabei umfasst der Pflichtteil mindestens 80 Stunden. Weitere 40 Stunden sind im Wahlteil nachzuweisen, wobei hier auch Zertifikatfortbildungen nach den Curricula der Bundesapothekerkammer angerechnet werden können.
Ob ein Seminar den Standards des Kataloges entspricht, können die Teilnehmenden leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden, haben eine entsprechende Akkreditierungsnummer. Als Teilnehmender sollte deshalb darauf geachtet werden, dass die Akkreditierungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.