Arzneimittelinformation – was ist das?

Mit dem Pharmaziestudium erwirbt jede Apothekerin und jeder Apotheker die Grundvoraussetzungen, Informationen zu Arzneimitteln weiterzugeben. Die Inhalte des Gebietes Arzneimittelinformation gehen jedoch deutlich darüber hinaus. Sie umfassen die Sammlung, Aufbereitung, Bewertung und Weitergabe von allen pharmazeutischen und medizinischen Daten, die - von der Entwicklung bis zur Anwendung - in Zusammenhang mit einem Arzneimittel stehen. So kann die Sammlung und Beschaffung der Daten während der Arzneimittelentwicklung, im Zuge klinischer Studien, in Zusammenhang mit Arzneimittelzwischenfällen oder über elektronische Datenbanken erfolgen. Die Aufbereitung solcher Rohdaten geschieht meist mittels elektronischer Datenverarbeitung und statistischer Methoden. Zur Bewertung der Ergebnisse sind erweiterte pharmakologische und rechtliche Kenntnisse erforderlich. Die Art und Form der Weitergabe der aufbereiteten Information ist schließlich vom jeweiligen Tätigkeitsfeld abhängig.

Die Möglichkeiten für den Einsatz von Fachapothekerinnen und Fachapothekern für Arzneimittelinformation sind recht breit gefächert und liegen heute beispielsweise in den medizinisch-wissenschaftlichen Abteilungen und den Zulassungsabteilungen der pharmazeutischen Industrie, in der klinisch-pharmakologischen Forschung, in der Koordination klinischer Prüfungen und in Arzneimittelinformationsstellen.

Wie läuft die Weiterbildung ab?

Die Weiterbildung findet in einer zugelassenen Weiterbildungsstätte statt. Betreut werden Weiterzubildende durch eine ermächtigte Apothekerin oder einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort werden die erforderlichen Informationen und Hinweise vermitelt, welche Regeln der Weiterbildungsordnung zu beachten sind.

Um einen einheitlichen Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu schaffen, hat die Bundesapothekerkammer Empfehlungen herausgegeben, die nähere Angaben zu den Zielen und dem Ablauf der dreijährigen Weiterbildung machen. Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Ermächtigten und den Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung und sind von allen Apothekerkammern als Mindestanforderung anerkannt.

Seminare

Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungsjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.

Die Apothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare verständigt. Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat am 28. April 2015 neue Durchführungsempfehlungen inklusive einem neuen Seminarspiegel verabschiedet. Der neue Seminarspiegel wird ab Januar 2016 von den Apothekerkammern umgesetzt!

Ob ein Seminar die fachlichen und weitere Anforderungen erfüllt, können Teilnehmende leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden, haben eine entsprechende Akkreditierungsnummer. Teilnehmende sollten darauf achten, dass die Akkreditierungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.

Verteilungsmodus

Alle Seminare werden von den Apothekerkammern angeboten. Damit alle Weiterzubildenden während der Weiterbildungszeit die Gelegenheit zur Teilnahme an den geforderten Seminaren erhalten, arbeiten die Kammern seit einigen Jahren im Rahmen des so genannten Verteilungsmodus zusammen.

Der Verteilungsmodus sieht vor, dass sich einzelne Kammern auf die Durchführung bestimmter Seminare konzentrieren, diese aber nicht nur für die Weiterzubildenden des eigenen Kammerbereichs, sondern für alle Weiterzubildenden durchführen. Regelmäßige Wiederholungen stellen sicher, dass die geforderten Seminare von allen Weiterzubildenden innerhalb der Weiterbildungszeit absolviert werden können.

Ab 1. Januar 2016 gilt ein neuer Seminarspiegel, der zusätzliche Wahlseminare umfasst. Im Jahr 2016 sind folgende Apothekerkammern für die Durchführung der Seminare verantwortlich:

  • Seminar 1: AK Nordrhein
  • Seminar 2: AK Nordrhein
  • Seminar 3: LAK Baden-Württemberg
  • Seminar 4: AK Westfalen-Lippe
  • Seminar 5: AK Westfalen-Lippe, AK Berlin
  • Seminar 6: Bayerische LAK, AK Berlin
  • Seminar 7: AK Nordrhein
  • Seminar 8: LAK Baden-Württemberg
  • Wahlseminar A: AK Nordrhein
  • Wahlseminar B:  LAK Hessen
  • Wahlseminar C:  LAK Hessen
  • Wahlseminar D: alle Apothekerkammern