Klinische Pharmazie – was ist das?
Das Tätigkeitsfeld von Krankenhausapothekerinnen und Krankenhausapothekern hat sich in den letzten Jahren erheblich gewandelt. Zu den klassischen Tätigkeiten der Entwicklung, Herstellung, Prüfung und Verteilung von Arzneimitteln kommen in verstärktem Maße neue Dienstleistungen hinzu.
So werden in der Krankenhausapotheke die Zubereitungen spezieller Arzneiformen (Zytostatika, Lösungen zur parenteralen Ernährung), das Therapeutische Drug Monitoring, die Beratung des Patienten und des Pflegepersonals sowie die Information der Ärtinnen oder Ärzte und die umfassende Dokumentation von unerwünschten Arzneimittelwirkungen angeboten. All diese Dienstleistungen stehen heute im Krankenhaus zudem verstärkt unter dem Druck der Wirtschaftlichkeit.
Das Ziel der klinischen Pharmazie ist es, den gezielten, wirksamen, sicheren und wirtschaftlichen Einsatz von Arzneimitteln im Krankenhaus zu gewährleisten.
Die Weiterbildung zur Fachapothekerin oder zum Fachapotheker für Klinische Pharmazie ist in hervorragender Weise geeignet, die notwendige Erweiterung und Verteifung des universitären Basiswissens in Zusammenarbeit mit den Ärztinnen, den Ärzten und dem Pflegepersonal vor Ort im Krankenhaus zu ermöglichen.
Wie läuft die Weiterbildung ab?
Die Weiterbildung findet in einer Krankenhausapotheke oder krankenhausversorgenden Apotheke statt, die als Weiterbildungsstätte zugelassen ist. Betreut werden Weiterzubildende durch eine ermächtigte Apothekerin oder einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort werden die erforderlichen Informationen und Hinweise vermitelt, welche Regeln der Weiterbildungsordnung zu beachten sind.
Um einen einheitlichen Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu schaffen, gibt die Bundesapothekerkammer Empfehlungen heraus, die nähere Angaben zum Inhalt der dreijährigen Weiterbildung machen. Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Betreuern und den Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung und sind von allen Apothekerkammern als Mindestanforderung anerkannt.
Seminare
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungsjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.
Die Apothekerkammern haben sich bundeseinheitlich auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Seminare verständigt. Darin sind neben den einzelnen Themen auch die dazugehörenden Mindeststundenzahlen festgelegt.
Ob ein Seminar den Anforderungen des Kataloges entspricht, kann ein Teilnehmer leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden, haben eine entsprechende Akkreditierungsnummer. Als Teilnehmer sollte man darauf achten, dass die Akkreditierungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.
Verteilungsmodus
Alle Seminare werden von den Apothekerkammern angeboten. Damit jeder Weiterzubildende während der Weiterbildungszeit die Gelegenheit zur Teilnahme an den geforderten Seminaren erhält, arbeiten die Kammern seit einigen Jahren im Rahmen des so genannten Verteilungsmodus zusammen. Dies bedeutet, dass sich einzelne Kammern auf die Durchführung bestimmter Seminare konzentrieren und für alle Weiterzubildenden des Bundesgebietes durchführen. Regelmäßige Wiederholungen stellen sicher, dass alle Seminare innerhalb der Weiterbildungszeit absolviert werden können.
Seit 2018 gilt folgender Verteilungsmodus:
- Seminar 1: LAK Baden-Württemberg, AK Nordrhein, AK Hamburg
- Seminar 2: LAK Baden-Württemberg, AK Rheinland-Pfalz, AK Hessen, AK Niedersachsen
- Seminar 3: Bayerische LAK, AK Nordrhein, AK Hamburg
- Seminar 4: LAK Baden-Württemberg, AK Niedersachsen, AK Westfalen-Lippe
- Seminar 5: Bayerische LAK, AK Hessen, AK Bremen
- Seminar 6: Bayerische LAK, Sächsische LAK, AK Westfalen-Lippe
- Wahlseminar A: AK Hamburg, AK Hessen
- Wahlseminar B: LAK Baden-Württemberg
- Wahlseminar C: alle Apothekerkammern
- Wahlseminar D: alle Apothekerkammern
Aufgrund der hohen Zahl an Weiterzubildenden gilt im Weiterbildungsgebiet „Klinische Pharmazie“ ein regionalisierter Verteilungsmodus. Dies bedeutet, dass die Landesapothekerkammern vorrangig Weiterzubildende aus dem eigenen Regionalverbund berücksichtigen. Falls Seminarplätze eines anderen Regionalvebundes frei bleiben, kann dann auch dort das Seminar besucht werden. Weiterzubildende können sich dort zwar auf die Warteliste setzen, einen Anspruch auf einen Platz gibt es allerdings nicht.
Weiterzubildende werden gebeten sich an die für sie zuständige Apothekerkammer zu wenden.
Regionaler Verteilungsmodus:
Region Süd
- Seminarangebot: Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz
- Anmeldung von Weiterzubildenden aus: Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz
Region West
- Seminarangebot: Hessen, Nordrhein, Westfalen-Lippe
- Anmeldung von Weiterzubildenden aus: Hessen, Nordrhein, Saarland, Westfalen-Lippe
Region Nord-Ost
- Seminarangebot: Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen
- Anmeldung von Weiterzubildenden aus: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen