Öffentliches Gesundheitswesen – was ist das?
Die Weiterbildung vermittelt den Apothekerinnen und Apothekern weitergehende Fähigkeiten und Kenntnisse für die Erfüllung von Aufgaben des Öffentlichen Gesundheitswesens. Das Gebiet Öffentliches Gesundheitswesen umfasst pharmazeutische Tätigkeiten im Zulassungswesen sowie in der Untersuchungs- und Überwachungspraxis, die der Erkennung und Beurteilung arzneimittelbezogener Gesundheitsgefahren und ihrer Beseitigungsmöglichkeiten dienen. Dies schließt arzneimittel-, medizinprodukte-, apotheken-, betäubungsmittel-, heilmittelwerbe-, gefahrstoff- und verwaltungsrechtliche Inhalte ein. Ferner sind auch Planungsaufgaben und die Beratung anderer Träger von öffentlichen Aufgaben in den genannten Schwerpunkten zu den Aufgaben einer Apothekerin oder eines Apothekers im Öffentlichen Gesundheitswesen zu zählen.
Wie läuft die Weiterbildung ab?
Im Unterschied zu den anderen Weiterbildungsgebieten treffen zumeist nicht die Landesapothekerkammern durch ihre Weiterbildungsordnungen, sondern die zuständigen Landesministerien durch Rechtsverordnungen Regelungen über Weiterbildungsinhalte und -dauer. Sie bestimmen ferner das Prüfungs- und Anerkennungsverfahren und die Zulassung von Weiterbildungsstätten. Ermächtigte Weiterbildungseinrichtungen können beispielsweise Bundes- oder Landesgesundheitsbehörden, Gesundheits- oder Arzneimitteluntersuchungsämter oder auch die Landesapothekerkammern sein. Betreut werden Weiterzubildende auch hier durch eine ermächtigte Apothekerin oder einen ermächtigten Apotheker. Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungsjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben.
Allerdings haben nicht alle Landesministerien von ihrem Recht, eine entsprechende Verordnung über die Weiterbildung zu erlassen, Gebrauch gemacht. Daher besteht diese Weiterbildungsmöglichkeit nicht in allen Bundesländern.