Toxikologie – was ist das?
Die Toxikologie untersucht und bewertet die schädigenden Wirkungen von Noxen auf Lebewesen und Ökosysteme. Im Mittelpunkt der Weiterbildung stehen Fragestellungen der analytischen, klinischen, experimentellen, regulatorischen und forensischen Toxikologie sowie der Umwelttoxikologie.
Mögliche Tätigkeitsfelder ergeben sich beispielsweise in wissenschaftlichen Instituten, in entsprechenden Abteilungen der pharmazeutischen Industrie, in der Gerichtsmedizin, in Umweltlaboratorien, in Giftnotzentralen und bei Untersuchungsämtern.
Aktualisierte Durchführungsempfehlungen
Die Apothekerkammern haben sich bundesweit auf einen einheitlichen Anforderungskatalog hinsichtlich der Weiterbildungsziele und Seminarinhalte geeinigt. Diese sind in den Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zur Durchführung dieser Weiterbildung definiert. Die Empfehlungen wurden in 2023 überarbeitet und von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer am 09.05.2023 verabschiedet.
Mit den neuen Durchführungsempfehlungen ist auch die Umbenennung des Gebietes von „Toxikologie und Ökologie“ in „Toxikologie“ verbunden. Zudem wurden aus ursprünglich drei nun sechs Schwerpunkte für die Weiterbildung eingeführt:
- Analytische Toxikologie
- Experimentelle Toxikologie
- Forensische Toxikologie
- Klinische Toxikologie
- Regulatorische Toxikologie
- Umwelttoxikologie
Wie läuft die Weiterbildung ab?
Die Weiterbildung findet an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte statt. Betreut werden Weiterzubildende durch eine ermächtigte Apothekerin oder einen ermächtigten Apotheker. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort werden die erforderlichen Informationen und Hinweise vermitelt, welche Regeln der Weiterbildungsordnung zu beachten sind.
Um einen einheitlichen Standard für alle Weiterbildungsverhältnisse zu schaffen, gibt die Bundesapothekerkammer Empfehlungen heraus, die nähere Angaben zum Inhalt der dreijährigen Weiterbildung machen. Diese Durchführungsempfehlungen helfen den Betreuern und den Weiterzubildenden bei der erfolgreichen Gestaltung der Weiterbildung und sind von allen Apothekerkammern als Mindestanforderung anerkannt.
Seminare
Ergänzend zur praktischen Berufstätigkeit ist im Verlauf der drei Weiterbildungsjahre der Besuch von Seminaren vorgeschrieben. Derzeit sind mindestens 120 Seminarstunden zu absolvieren.
Die Apothekerkammern haben sich bundesweit auf einen einheitlichen Themen- und Anforderungskatalog für die Weiterbildung verständigt: Die Durchführungsempfehlungen für die Weiterbildung. Darin sind neben den einzelnen Themen auch die dazugehörenden Mindeststundenzahlen festgelegt.
Ob ein Seminar den Standards des Kataloges entspricht, kann ein Teilnehmer leicht erkennen: Alle Seminare, die von der Weiterbildungsakademie der Bundesapothekerkammer anerkannt wurden, haben eine entsprechende Akkreditierungsnummer. Als Teilnehmer sollte man darauf achten, dass die Akkreditierungsnummer auf der Teilnahmebescheinigung vermerkt ist.
Verteilungsmodus
Alle Seminare werden von den Apothekerkammern angeboten. Damit jeder Weiterzubildende während der Weiterbildungszeit die Gelegenheit zur Teilnahme an den Seminaren erhält, arbeiten die Kammern seit einigen Jahren im Rahmen des Verteilungsmodus zusammen.
Der Verteilungsmodus sieht vor, dass sich einzelne Kammern auf die Durchführung bestimmter Seminare konzentrieren und diese für alle Weiterzubildenden des Bundesgebiets durchführen. Dabei werden nicht nur einzelne Module, sondern in der Regel große Seminarblöcke angeboten. Dies mindert den Aufwand für An- und Abreise für die Weiterzubildenden. Regelmäßige Wiederholungen stellen zudem sicher, dass die Seminare von allen Weiterzubildenden innerhalb der Weiterbildungszeit absolviert werden können.
Der neue Seminarzyklus der Weiterbildung „Toxikologie" wird durch folgende Apothekerkammern angeboten:
- Seminar 1: LAK Rheinland-Pfalz
- Seminar 2: AK Berlin
- Seminar 3: Bayerische LAK
- Seminar 4: AK Niedersachsen
- Seminar 5: AK Berlin
- Seminar 6: Bayerische LAK
- Seminar 7: Bayerische LAK
- Seminar 8: AK Niedersachsen
Derzeit werden noch die Seminare im alten Seminarzyklus der Weiterbildung „Toxikologie und Ökologie“ durch folgende Apothekerkammern angeboten:
- Seminar 1: AK Berlin
- Seminar 2: AK Niedersachsen
- Seminar 3: Bayerische LAK
- Seminar 4: AK Niedersachsen
- Seminar 5: Bayerische LAK
- Seminar 6: Bayerische LAK
- Seminar 7: Bayerische LAK
- Seminar 8: LAK Rheinland-Pfalz