Weiterbildung
Wer nach Erhalt der Approbation als Apothekerin oder Apotheker strukturiert weitergehende Spezialkenntnisse und Fähigkeiten erwerben möchte, kann dies durch eine berufsbegleitende und praxisbezogene Spezialisierung in einem pharmazeutischen Gebiet oder Bereich tun.
Die Weiterbildung ist in den Heilberufs- bzw. Kammergesetzen der Bundesländer verankert und wird im Detail durch die Weiterbildungsordnungen der Apothekerkammern der Länder geregelt. Wer eine Weiterbildung beginnen möchte, muss sich bei der zuständigen Apothekerkammer melden. Dort werden die erforderlichen Informationen und Hinweise vermittelt, welche Regeln der Weiterbildungsordnung zu beachten sind.
Nach erfolgreichem Abschluss in einem Spezialgebiet sind Apothekerinnen und Apotheker berechtigt, eine Fachapotheker-Titel oder Bereichsbezeichnung zu führen.