Leitlinien zum Thema "Information und Beratung"
Die Information und Beratung zur Abgabe von Arzneimitteln in der Selbstmedikation und auf ärztliche Verordnung, die weitergehende Arzneimittelinformation und der Umgang mit Arzneimittelrisiken sind Aufgaben der Apothekerinnen und Apotheker. Die Leitlinien und Kommentare zum Thema "Information und Beratung" dienen der Qualitätssicherung und greifen dabei insbesondere die rechtlichen Anforderungen auf.
Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln – Selbstmedikation
Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung
Arzneimittelinformation in der Apotheke und in Informationsstellen der Apothekerschaft
Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln
Die Information und Beratung zur Abgabe von Arzneimitteln in den öffentlichen Apotheken ist eine pharmazeutische Tätigkeit. Bei der Abgabe von Arzneimitteln an einen Patienten oder eine Patientin ist durch Nachfrage festzustellen, inwieweit dieser oder diese Informations- und Beratungsbedarf hat und eine den Anforderungen nach § 20 Apothekenbetriebsordnung entsprechende Beratung anzubieten.
Die Verfahrensweise zur Information und Beratung werden mit den Leitlininen der Bundesapothekerkammer "Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln - Selbstmedikation" und "Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln auf ärztliche Verordnung" beschrieben.
Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln
auf ärztliche Verordnung
Information und Beratung des Patienten bei der Abgabe von Arzneimitteln
- Selbstmedikation
Anwendungsbeispiel: Kopfschmerzen
Flussdiagramm im Power-Point-Format: Kopfschmerzen
Anwendungsbeispiel: Halsschmerzen
Flussdiagramm im Power-Point-Format: Halsschmerzen
Flussdiagramm im Power-Point-Format: Husten
Flussdiagramm im Power-Point-Format: Schnupfen
Anwendungsbeispiel: Magenbeschwerden, Sodbrennen
Flussdiagramm im Power-Point-Format: Magenbeschwerden, Sodbrennen
Flussdiagramm im Power-Point-Format: Durchfall
Anwendungsbeispiel: Verstopfung
Hinweise zur Abgabe von Arzneimitteln an Minderjährige
Formblatt: Muster Einwilligungserklärung (Patientendatei)
Formblatt: Einwilligungserklärung elektronischer Medikationsplan
Formblatt: Dokumentation der Befugnisse des nichtapprobierten pharmazeutischen Personals
Formblatt: Hämophilie-Präparate - Meldung an den Arzt bzw. an die Ärztin
securPharm Alarmmeldung - Vorgehen in der Apotheke
Leitfaden zur Beratung: "Informations- und Beratungshinweise in öffentlichen Apotheken"
Broschüre: "Interaktionen zwischen Arzneimitteln und Lebensmitteln"
Arzneimittelinformation in der Apotheke und in Informationsstellen der Apothekerschaft
Unter einer weitergehenden Arzneimittelinformation versteht man die Erfassung, Bearbeitung therapie- bzw. arzneimittelbezogener Probleme sowie die Bereitstellung der durch Referenzen belegten, aufbereiteten und bewerteten medizinisch-pharmazeutischen Informationen. Bei komplexen Fragestellungen ist ggf. eine spezialisierte Arzneimittelinformationsstelle zu kontaktieren.
Diese umfangreichen Recherchen und insbesondere die Bewertung der Ergebnisse erfordern den Sachverstand und die Erfahrungen der Apothekerin bzw. des Apothekers. Die Beantwortung ist zwar innerhalb eines Tages wünschenswert, kann aber auch erst nach mehreren Tagen möglich sein, u. a. wenn externe Informationsstellen zu Rate gezogen werden müssen.
Formblatt: Dokumentation der Befugnisse des nichtapprobierten pharmazeutischen Personals
Formblatt: Dokumentationsbogen für die Arzneimittelinformation
Formblatt: Feedback Fragebogen zum Arzneimittelinformationsservice der Apotheke
Formblatt: Feedback Fragebogen zum Arzneimittelinformationsservice der Infostelle
Risiken bei Arzneimitteln – Maßnahmen in der Apotheke
Der Begriff „Arzneimittelrisiken“ ist im Sinne des Arzneimittelgesetzes sowie des Stufenplans gemäß § 63 AMG zu verstehen und umfasst alle Aspekte, die die Sicherheit und Unbedenklichkeit einer Arzneimitteltherapie beeinträchtigen können. Er umfasst sowohl pharmazeutische herstellerbedingte Qualitätsmängel als auch unerwünschte Arzneimittelwirkungen (UAW, syn. Nebenwirkungen), u.a. Medikationsfehler sowie Missbrauch und Fehlgebrauch.