Leitlinie "Medikationsanalyse"
Die Leitlinien mit ihren ausführlichen Kommentaren und Arbeitshilfen sind Empfehlungen für apothekerliches Handeln in charakteristischen Situationen und geben eine Hilfestellung bei der Formulierung der betriebsspezifischen Prozesse im Rahmen des QMS nach § 2a Apothekenbetriebsordnung.
Die Leitlinien der Bundesapothekerkammer zur Qualitätssicherung sind als Empfehlungen zu verstehen und entbinden nicht von der heilberuflichen Verantwortung des Einzelnen, d. h. sie haben weder haftungsbegründende noch haftungsbefreiende Wirkung. Sie werden regelmäßig aktualisiert mit dem Ziel, die Qualität der pharmazeutischen Leistungen ständig zu verbessern.
Die Leitlinie „Medikationsanalyse“ beschreibt die strukturierte Analyse der aktuellen Gesamtmedikation im Rahmen der Medikationsanalyse Typ 2a. Ziele sind die Minimierung von Arzneimittelrisiken und die Erhöhung der Effektivität der Arzneimitteltherapie. Die Prozessschritte des Flussdiagramms werden im Kommentar ausführlich erläutert.
Pharmazeutische Dienstleistungen
Die Medikationsanalyse kann im Rahmen der honorierten pharmazeutischen Dienstleistungen (pDL) „Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation“, „Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie“ oder „Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten“ durchgeführt werden.
Auf vorhandene Arbeitshilfen, die im Rahmen der pharmazeutischen Dienstleistungen zur Verfügung stehen, wird im Kommentar der Leitlinie hingewiesen.
Arbeitshilfen: Pharmazeutische Dienstleistungen