Leitlinie Schutzimpfungen
Apotheker und Apothekerinnen dürfen Schutzimpfungen gegen
SARS-CoV-2 und Influenza
durchführen. Dafür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Diese umfassen die Teilnahme an einer ärztlichen Schulung gemäß BAK-Curriculum, bestimmte räumliche Anforderungen in der Apotheke, Arbeitsschutzmaßnahmen für Apothekenmitarbeiter*innen bis hin zum Anschluss an das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS), über das die durchgeführten Impfungen an des Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet werden müssen.
Leitlinie: Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken
Kommentar zur Leitlinie: Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken
Merkblatt zur Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken
Formblatt: Hygieneplan für die Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken
Checkliste: Vorbereitung der Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken
Formblatt: Vorlage für die Dokumentation der Durchführung der Schutzimpfung in der Apotheke
Formblatt: Impfbescheinigung über Schutzimpfungen
Formblatt: Notfallplan - Anaphylaxie
Formblatt: Kennzeichnung des Entsorgungsbehälters für infektionsverdächtige Abfälle