Leitlinie Schutzimpfungen

Apotheker und Apothekerinnen dürfen Schutzimpfungen gegen

SARS-CoV-2  und Influenza

durchführen. Dafür sind jedoch bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen. Diese umfassen die Teilnahme an einer ärztlichen Schulung gemäß BAK-Curriculum, bestimmte räumliche Anforderungen in der Apotheke, Arbeitsschutzmaßnahmen für Apothekenmitarbeiter*innen bis hin zum Anschluss an das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz (DEMIS), über das die durchgeführten Impfungen an des Robert-Koch-Institut (RKI) gemeldet werden müssen.

Leitlinie: Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken

Kommentar zur Leitlinie: Durchführung von Schutzimpfungen in öffentlichen Apotheken

Flussdiagramm im Power-Point-Format

Beratungsraum der virtuellen Apotheke
Beratungsraum der Apotheke (© ABDA)