COVID-19-Impfstoffe
Die Apotheken sind seit 2021 in die Versorgung der impfenden Stellen mit COVID-19-Impfstoffen eingebunden. Ziel der Versorgung ist es, qualitätsgesichert und flächendeckend sowie gleichmäßigverteilt der Bevölkerung Impfungen anbieten zu können.
Um das Ziel zu erreichen, ist ein wöchentlicher Bestell- und Auslieferungsrhytmus festgelegt und die pharmazeutische Tätigkeit, insbesondere zum Abpacken der COVID-19-Impfstoffe, impfstoffspezifisch standardisiert worden. Die Standardarbeitsanweisungen zum Umgang mit den COVID-19-Impfstoffen in der Apotheke sollten für das apothekeneigene QMS übernommen werden. Einige COVID-19-Impfstoffe stellen besondere Anforderungen an die Bedingungen der Lagerung und des Transports.
Die Handlungshilfe zur Versorgung mit COVID-Impfstoffen bündelt die Informationen zum Bestell- und Auslieferungsprozess, der eingebundenen Leistungserbringer und den verfügbaren, zentral vom Bund bestellten COVID-19-Impfstoffen.
Mit dem Formblatt zur Begleitdokumentation übergibt die Apotheke der impfenden Stelle Informationen zu den ausgelieferten Impfstoffen.
Da die Impfstoffe neuentwickelt und zügig zur Impfung bereitgestellt wurden, werden immer wieder neue Erkenntnisse, z. B. zu den Haltbarkeiten der Impfstoffe, im Versorgungsprozess berücksichtigt. Handlungshilfe, Formblatt zur Begleitdokumentation und die Standardarbeitsanweisungen werden deshalb fortlaufend aktualisiert.
Die Abrechnung der Impfstoffe erfolgt über das Bundesamt für soziale Sicherung. Details können dem Leitfaden zur Abrechnung entnommen werden.
Aktuelles
- Nuvaxovid® JN.1
Am 10. Dezember 2024 kann erstmalig der Impfstoff Nuvaxovid® JN.1 von Novavax für Impfungen ab der Folgewoche KW 51/2024 (16. bis 20. Dezember 2024) bestellt werden. Der Impfstoff wird in Einzeldosis-Durchstechflaschen ausgeliefert. Das aktualisierte Formblatt zur Begleitdokumentation und die Standardarbeitsanweisung sind bereits aktualisiert. - Bestellung der Impfstoffe über die Feiertage (KW 52/2024, KW 01/2025, KW 02/2025)
Gemäß des Auslieferungskonzeptes des Zentrums für Pandemie-Impfstoffe und - Therapeutika (ZEPAI) ist der 17. Dezember 2024 der letzte Bestelltermin für COVID-19-Impfstoffe in diesem Jahr. Damit ergeben sich folgende Bestell- und Liefertermine für die folgenden Wochen:
COVID-19-Impfstoffversorgung für Impfungen in KW 52/2024 (23. bis 27.12.2024), KW 01/2025 (30.12.2024 bis 03.01.2025) und KW 02/2025 (06. bis 10.01.2025)
Eingang der ärztlichen Verordnung
in der Apotheke
Dienstag, 17.12.2024, bis 12 Uhr
(gemeinsame Verordnung über den Bedarf aller Wochen)Bestellung der Apotheke beim pharmazeutischen Großhandel
Dienstag, 17.12.2024 (12:00 bis 18:00 Uhr) Auslieferung der Impfstoffe vom pharmazeutischen Großhandel an die Apotheke
Montag, 23.12.2024 (Bedarf aller Wochen)
Bestellungen für die KW 03/2025 folgen wieder dem regulären Rhythmus. Die Apotheke bestellt 2025 erstmalig wieder am 7. Januar 2025 bis 18 Uhr die Impfstoffe beim pharmazeutischen Großhandel. Der pharmazeutische Großhandel liefert die Impfstoffe in der Folgewoche, am Montag, den 13. Januar 2025, an die Apotheke aus.
Informationen zur COVID-19-Impfstoffversorgung und Abrechnung
Das Abpacken von Impfstoffen gilt als pharmazeutische Tätigkeit und ist somit im QMS zu beschreiben. Es muss sichergestellt werden, dass das Arzneimittel nach dem Stand von Wissenschaft und Technik hergestellt und ggf. kurzfristig gelagert wird, die Qualität des Arzneimittels nicht negativ beeinflusst wird und Verwechslungen vermieden werden.
Es stehen zum Umgang mit COVID-19-Impfstoffen in der Apotheke impfstoffspezifische Standardarbeitsanweisungen zur Verfügung.
Eine Kurzübersicht über die COVID-19-Impfstoffe wird auf der Website des PEI bereitgehalten:
https://www.pei.de/kurzuebersicht-covid-19-impfstoffprodukte
Genehmigte Produktinformationstexte zu den verschiedenen COVID-19-Impfstoffen können ebenfalls auf der Website des PEI abgerufen werden:
https://www.pei.de/DE/arzneimittel/impfstoffe/covid-19/covid-19-node.html
Weiterhin stellen auch die pharmazeutischen Unternehmen Material bereit.