Dittrich: Neuer Rahmenvertrag hat viele Vorteile
Der neue Rahmenvertrag nach § 129 Abs. 2 SGB V ist am 1. Juli 2019 in Kraft getreten und hat mancherorts für Verunsicherung im Umgang mit den neuen Regelungen gesorgt. Im Interview mit der Pharmazeutischen Zeitung (PZ) erklärt nun Thomas Dittrich, Mitglied im Geschäftsführenden Vorstand des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), warum der neue Vertrag eine Reihe von Arbeitserleichterungen für die Apotheken mit sich bringt: „Der neue Rahmenvertrag hat viele Vorteile, die beim Inkrafttreten noch nicht vollständig sichtbar werden. Am Anfang gibt es natürlich bei einer so grundlegenden Reform die eine oder andere Verunsicherung. … Insgesamt aber ist der gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband abgeschlossene neue Rahmenvertrag ein deutlicher Schritt nach vorn.“ Auch zur Frage von Retaxationen äußert sich Dittrich: „Wichtiges Ziel der Verhandlungen ist es gewesen, die Apotheken besser vor Retaxationen der Kassen zu schützen. Da bin ich zuversichtlich, dass dies auch passieren wird. Der GKV-Spitzenverband hat seinen Krankenkassen empfohlen, bei den Rezeptprüfungen gewisse Sachverhalte im Monat Juli nicht zu retaxieren, um den Übergang vom alten zum neuen Rahmenvertrag möglichst reibungslos zu gestalten.“ Weitere Themen im PZ-Interview mit DAV-Vorstand Dittrich sind u.a. der so genannte Preisanker und der pseudogenerische Markt.