GSAV: Stellung bezogen
Die ABDA hat gestern ihre Stellungnahme zum Referentenentwurf eines "Gesetzes für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV)" abgegeben. Darin wird auch die Abschaffung der Importförderklausel gefordert, da ihr "wirtschaftlicher Nutzen fraglich" sei. "Die auf dieser Grundlage zu vereinbarende Importquote entfaltet keine sinnvolle Steuerungswirkung zur Abgabe preisgünstiger Arzneimittel. Auch zugunsten der Arzneimittelsicherheit ist auf die Erfüllung der Importquote zu verzichten. Hierbei sei nur an die jüngst erfolgten Rückrufe von verunreinigten bzw. unwirksamen Importarzneimitteln erinnert", heißt es in dem Papier der ABDA. Der Wegfall der 15-Euro-Grenze (wie im GSAV vorgesehen, Anm. d. Red.), sei ein Schritt in die richtige Richtung, gehe aber nicht weit genug. Dieser Meinung ist auch der Bundesrat. Die Länderkammer hatte erst am Freitag vergangener Woche einem Entschließungsantrag von Brandenburg zur Abschaffung der Importquote beim Verkauf von Arzneimitteln zugestimmt. Einen bindenden Charakter hat dies aber nicht. Es ist noch unklar, wie die Bunderegierung darauf reagiert. Auch zur geplanten Austauschbarkeit von Biosimilars in der Apotheke wird Stellung bezogen. Diese sollen künftig den gleichen Austauschregeln unterliegen wie Generika. "Grundsätzlich halten wir eine Austauschbarkeit von Biosimilars nach Festlegung durch den G-BA in den Apotheken für durchführbar. Allerdings darf dabei die Tatsache nicht außer Acht gelassen werden, dass es sich im Vergleich zu klassischen Arzneimitteln um eine junge Wirkstoffgruppe handelt", so die Stellungnahme. Im Vergleich zu klassischen Arzneimitteln gebe es zum Austausch von Biosimilars bislang nur wenige Studien. Die gesamte Stellungnahme der ABDA finden Sie unter "Links".