Hilfstaxe: DAV beklagt Schiedsspruch
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) will gegen den Beschluss der Schiedsstelle vom 19. Januar 2018 zur Preisregelung von parenteralen Zubereitungen (sog. Hilfstaxe) vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg klagen und einstweiligen Rechtsschutz in Anspruch nehmen. Die einzulegenden Rechtsmittel sollen sich nicht nur gegen die rückwirkende Geltung der neuen Hilfstaxe richten, sondern auch gegen inhaltliche Gesichtspunkte. Unmittelbar nach dem Schiedsspruch hatte der DAV bereits kritisiert, dass die pauschalen Abschlagssätze vom gelisteten Einkaufspreis bei der Abrechnung mit den Krankenkassen zu hoch für die Apotheken sind, somit der Apotheker den vereinbarten Abschlag im Einkauf nicht realisieren kann und dadurch nicht abschätzbaren finanziellen Risiken ausgesetzt ist. Unabhängig davon prüft der DAV derzeit die Kündigungsmöglichkeiten der betroffenen Teile der Anlage 3 der Hilfstaxe bzw. der vereinbarten Abschläge zu einzelnen Wirkstoffen oder Wirkstoffgruppen. Entscheidend dafür wird die Einschätzung der Marktlage sein, die demnächst vom Geschäftsbereich Ökonomie der DAV-Geschäftsstelle mithilfe der Landesapothekerverbände neu bewertet wird.