Vertrag und Abrechnung

Eine Reihe von Informationsmaterialien zu vertragsrechtlichen und abrechnungsrelevanten Themen stehen hier für Sie zur Verfügung:

Pharmazeutische DienstleistungHonorar (Netto)SPZN*
Standardisierte Risikoerfassung hoher Blutdruck11,20 €17716872

Erweiterte Einweisung in die korrekte Arzneimittelanwendung

mit Üben der Inhalationstechnik

20,00 €17716783
Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation90,00 €17716808 **

Pharmazeutische Betreuung von Organtransplantierten

 Folgegespräch

90,00 €

17,55 €

17716843

17716866

Pharmazeutische Betreuung bei oraler Antitumortherapie

Folgegespräch

90,00 €

17,55 €

17716820

17716837

*   Sonder-PZN

** Bei erheblichen Umstellungen wird die SPZN 17716814 verwendet

Ab dem 1. April 2024 ist die Abrechnung der pDL zwingend elektronisch vorzunehmen. Anstelle des bislang bekannten Sonderbeleges werden in der Apotheke dann alle Datensätze elektronisch erzeugt. Dabei wird anstatt des Sonderbeleges eine elektronische Verordnung sowie eine eigene Quittung nach erbrachter pDL generiert. Analog zum E-Rezept erfolgt die Erstellung eines elektronischen Abgabe- sowie Abrechnungsdatensatzes. Sollte Ihr Apothekensoftwarehaus noch keine elektronische Abrechnung ermöglichen, kann die elektronische Abrechnung der Leistung bis spätestens im Quartal nach dem Erbringen der pharmazeutischen Dienstleistungen elektronisch über Ihr Rechenzentrum an den Nacht- und Notdienstfonds des DAV e. V. (NNF) übermittelt werden.

Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung nach § 129 Absatz 2 SGB V

Merkblatt Abrechnung (ab 01.04.2024)

Muster Abrechnungsbeleg

Muster Einwilligungserklärung für Privatpatient*innen

Anpassungsmechanismen und Priorisierung in der Abrechnung

Erklärvideo des NNF: "Auszahlung und Kürzung unter Priorisierung"

Fragen und Antworten des NNF zum Thema Abrechnung