Arbeitsschutz

Arbeitsschutz in der Apotheke – Allgemeine Hinweise

In der Apotheke dreht sich in erster Linie alles um das Wohlbefinden von Patientinnen und Patienten. Wie aber kann sichergestellt werden, dass auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der Arbeit gesund bleiben, Arbeitsunfälle verhindert werden und Berufskrankheiten vorgebeugt wird? Hier ist der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin gefragt, da er/sie die Verantwortung für den Arbeitsschutz der Mitarbeitenden trägt. Zur Unterstützung bei der Wahrnehmung dieser Pflicht, gibt es zahlreiche Hilfsangebote der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW).

Arbeitsschutz in der Apotheke

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen – Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen

Die Bundesapothekerkammer gibt

Empfehlungen zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen und biologischen Arbeitsstoffen

Dabei handelt es sich um Standards, die bestimmte Tätigkeiten beschreiben und über die erforderlichen Schutzmaßnahmen informieren. Mit Hilfe dieser Standards lassen sich z. B. Gefährdungsbeurteilungen für Tätigkeiten in der Rezeptur, im Apothekenlabor, für Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen oder für die Durchführung von Blutuntersuchungen bzw. Schutzimpfungen erarbeiten.

GHS - Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Die EU hat sich mit der Verabschiedung der Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen (EG-CLP-Verordnung) der Idee der UN-Kommission angeschlossen, Gefahrstoffe weltweit einheitlich einzustufen und zu kennzeichnen. Nach Ablauf der Übergangsfrist für Stoffe am 1. Dezember 2010 und für Gemische am 1. Juni 2015 wurden die orangen Gefahrensymbole abgelöst von rot umrandeten Rauten mit schwarzen Piktogrammen. Das ist allerdings nicht die einzige Änderung. Näheres lesen Sie hier:

Global harmonisiertes System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien

Abgabe von Chemikalien

Bei der Chemikalienabgabe in der Apotheke gilt bezüglich der Einstufung und Kennzeichnung die EG-CLP-Verordnung. Darüber hinaus sind jedoch eine Reihe weiterer Vorschriften zu beachten, wie z. B. die Verwendung eines kindergesicherten Verschlusses oder die Abgabedokumentation. Näheres dazu finden Sie hier:

Abgabe von Chemikalien

Kennzeichnung von Gefahrstoffen in der Apotheke

Die EG-CLP-Verordnung, die eine neue Systematik bei der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen vorschreibt, wirkt sich für die Apotheke sowohl auf die Kennzeichnung bei der Abgabe von Chemikalien als auch auf die interne Kennzeichnung der Standgefäße aus. Welche Regelungen müssen dabei beachtet werden? Ist für Standgefäße zum Handgebrauch auch weiterhin eine vereinfachte Kennzeichnung zulässig? Informationen zur internen Kennzeichnung von Gefahrstoffen und Empfehlungen zu einem farbigen Kennzeichnungssystem über die persönliche Schutzausrüstung finden Sie hier:

Kennzeichnung von Gefahrstoffen in der Apotheke

Erste Hilfe bei Unfällen mit ätzenden oder giftigen Stoffen

Bei Unfällen mit ätzenden Stoffen ist die schnelle und effiziente Spülung mit viel Wasser das Mittel der Wahl. Nur wenn kein fließendes Wasser aus Trinkwasserleitungen zur Verfügung steht, sind Spülflüssigkeiten zulässig. Die 2022 aktualisierte Leitlinie der BG-Chemie "Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe" beschreibt die bewährten Standardmaßnahmen, zählt die Ausnahmen auf, in denen auf fertig abgepackte Spülflüssigkeiten zurückgegriffen werden darf und beschreibt die Anforderungen, die an Spülflüssigkeiten zu stellen sind.

Leitlinie der BG-Chemie "Anforderungen an Spülflüssigkeiten zur Ersten Hilfe"

Hautschutz- und Händehygieneplan

Hautschutz ist - besonders bei häufigem Arbeiten in feuchtem Milieu und beim Tragen von Handschuhen - eine sinnvolle Arbeitsschutzmaßnahme, um Schäden und Erkrankungen der Haut vorzubeugen. Aus diesem Grund hat der Arbeitgeber bzw. die Arbeitgeberin Hautschutzpläne aufzustellen, die von den Beschäftigten zu befolgen sind. Um den Arbeitgeber und die Arbeitgeberin zu unterstützen, hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) das Themenheft "Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Apotheke" erarbeitet.

Themenheft "Hautschutz- und Händehygieneplan für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Apotheke"