Empfehlungen für Apothekerkammern
Richtlinien und Qualitätskriterien
Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat auf ihrer Sitzung am 27. November 2024 die aktualisierten Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für alle drei Berufsgruppen sowie die "Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer" verabschiedet.
Die entscheidenden Neuerungen sind:
- Präzisierung der Definition der Fortbildung
- Neuklassifizierung der Fortbildungsarten und Zusammenlegung zu vier Fortbildungskategorien
- Unterteilung der Richtlinienempfehlung in Abschnitte zur leichteren Orientierung für
- die Berufsangehörigen (Erwerb des Fortbildungszertifikats) und
- die Fortbildungsanbieter*innen (Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen)
- Streichung des Erfordernisses des Nachweises von Fortbildungspunkten aus mindestens zwei Kategorien
- Verzicht auf die Festlegung der maximalen Zahl an Fortbildungspunkten pro Tag (Beibehaltung der Empfehlung für den Umfang und die zeitliche Aufteilung)
- Erweiterung der Möglichkeit zur Kontrolle der Teilnahme an Fortbildungsmaßnahmen zum eigenständigen Lernen
- Berücksichtigung von Aufbau- und Zusatzstudiengängen
- Konkretisierung des Themenspektrums für Fortbildungsmaßnahmen
Richtlinien – Erwerb des Fortbildungszertifikats und Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen
Die Empfehlungen für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats und für die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen sollen die Apothekerkammern der Länder bei der Erstellung eigener Richtlinien unterstützen. Um die gegenseitige Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen und Zertifikaten sicherzustellen, wird eine möglichst einheitliche Umsetzung der Empfehlungen angestrebt.
Die Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer hat Richtlinienempfehlungen für insgesamt drei Berufsgruppen verabschiedet:
- Apothekerinnen und Apotheker (seit 2001)
- Angehörige des nicht-approbierten pharmazeutischen Personals (seit 2003)
- Angehörige pharmazeutisch-kaufmännischer Berufe (seit 2009)
Alle Apothekerkammern der Länder haben auf der Grundlage der Empfehlungen der Bundesapothekerkammer Richtlinien für die ersten beiden Berufsgruppen erlassen. Das Fortbildungszertifikat für Angehörige pharmazeutisch-kaufmännischer Berufe wird von acht Apothekerkammern angeboten (Stand: 31.12.2023).
Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen
Während die Richtlinien die Verfahren für den Erwerb des Fortbildungszertifikats und für die Akkreditierung von Fortbildungsmaßnahmen beschreiben, finden sich in den "Qualitätskriterien für Fortbildungsmaßnahmen – Empfehlungen der Bundesapothekerkammer" die Anforderungen, die Fortbildungsmaßnahmen u. a. inhaltlich und organisatorisch erfüllen müssen, um im Rahmen des Fortbildungszertifikats anerkannt werden zu können.