Hilfsmittel

Im Alltag aktiv und selbstbestimmt zu bleiben, trotz Beeinträchtigung eine hohe Lebensqualität genießen zu können: Medizinische Hilfsmittel stellen für Menschen mit Handicap eine unverzichtbare Unterstützung dar. Sie ersetzen, ergänzen oder erleichtern Körperfunktionen. Dazu gehören unter anderem Inkontinenzprodukte, Bandagen, Kompressionsstrümpfe, Inhalations­- und Atemtherapiegeräte sowie Applikationshilfen zur Verabreichung von Arzneimitteln. Die rechtliche Basis für die Hilfsmittelversorgung in der Gesetzlichen Krankenversicherung ist in den §§ 33 und 126 bis 128 Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu finden. Je nach Einsatzbereich übernehmen auch die Pflegeversicherung, die Rentenversicherung und die Unfallversicherung die Kosten für benötigte Hilfsmittel.Hilfsmittel können auf einem rosa Rezept ("Muster 16") zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden. Viele Patienten werden von Apotheken mit Hilfsmitteln versorgt. Gerade in ländlichen Gegenden, wo keine Sanitätshäuser, Orthopädie­, Reha­ und Homecare-­Unternehmen in der Nähe sind, ist die Apotheke oft die einzige Bezugsquelle vor Ort. Für die Vollversorgung der Patienten sind Hilfsmittel unverzichtbar, auch wenn sie betriebswirtschaftlich mit einem kleinen einstelligen Umsatzanteil für die Apotheken eher „Nebensache“ sind.

Medizinische Hilfsmittel stellen für Menschen mit Handicap eine unverzichtbare Unterstützung dar.

Keine Nebensache ist allerdings der Aufwand, der damit verbunden ist. Die Hilfsmittelversorgung in Deutschland ist ausgesprochen bürokratisch organisiert: Auf der einen Seite schließen Krankenkassen Verträge mit ganz bestimmten Hilfsmittelherstellern für die Versorgung ihrer Versicherten ab. Auf der anderen Seite müssen Apotheken bestimmte Qualifikationen nachweisen und Versorgungsverträgen beitreten, um diese Hilfsmittel überhaupt abgeben zu dürfen. Zahllose Verträge und unterschiedliche Präqualifikationen im Blick zu haben, ist für Apotheker fast unmöglich. Aber kein Patient soll von dieser Komplexität etwas spüren oder gar auf das notwendige Hilfsmittel verzichten müssen.

Deshalb gibt es ein digitales Instrument für die Hilfsmittelversorgung: das Online­-Vertragsportal (OVP), das vom Deutschen Apothekerverband (DAV), den Landesapothekerverbänden sowie der Netzwerkgesellschaft Deutscher Apotheker (NGDA) betrieben wird. Das OVP erlaubt jeder teilnehmenden Apotheke, in Sekundenschnelle abzugleichen, welche Inkontinenzprodukte oder Inhalationsgeräte die Krankenkasse für die Versorgung eines bestimmten Patienten zulässt und ob die Apotheke selbst zur Abgabe berechtigt ist. Die Datenbank kann mit dem jeweiligen Warenwirtschaftssystem verbunden werden, sodass die Apotheke direkt im Beratungsgespräch die Versorgungsberechtigung prüfen kann und erkennt, ob das gewünschte Hilfsmittel auch vorrätig ist.

Etwa 15.000 Vor-­Ort­-Apotheken in Deutschland nutzen dieses Instrument. In der Datenbank sind hunderte Verträge mit mehr als einer Million Beitrittsdatensätzen hinterlegt. Mehr als eine halbe Million Prüfungsvorgänge nehmen die Apotheken deutschlandweit jede Woche mit dem Tool vor, damit ihre Patienten schnell bekommen, was sie brauchen.